Versicherungszeit besonders wichtig

Drei Regeln ausschlaggebend: Wann Arbeitnehmer in Rente gehen können

  • Melissa Sperber
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Die Rentenregelungen in Deutschland sind kompliziert. Vor allem drei Möglichkeiten entscheiden darüber, wann Arbeitnehmer in Rente gehen können.

Am Ende eines Arbeitslebens lockt die Rente – und in einigen Bundesländern erhalten Ruheständler dann monatlich eine beachtliche Summe. Entscheidend ist dafür aber auch, wie lange und wie viel Geld in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Wer in seinem Leben besonders lange gearbeitet hat, darf schon mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Die Regel ist das aber nicht.

Um zu verstehen, wann man in Rente gehen kann und wovon das abhängt, ist es wichtig, drei Möglichkeiten zu unterscheiden: die Regelaltersrente, die Frührente ohne Abschläge und die Frührente mit Abschlägen. Hinzu kommen bestimme Sonderregelungen für beispielsweise Schwerbehinderte oder Hinterbliebene, wie die „Deutsche Presse-Agentur“ erklärt.

Wann kann ich in Rente gehen? So funktioniert die Regelaltersrente 

Die Regelaltersrente ist der Normalfall. Sie können fast alle bekommen, die in ihrem Leben gearbeitet oder Kinder erzogen haben, heißt es von der „Deutschen Rentenversicherung“ (DRV). Fünf Jahre Mindestversicherungszeit genügen dafür bereits. Die Regelaltersgrenze gibt an, ab welchem Alter Ihnen die volle Altersrente ohne Abschläge zusteht. Sie wird bis 2031 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Entscheidend ist das Geburtsjahr:

  • Wer vor 1947 geboren ist, kann ohne Kürzungen mit 65 Jahren in Rente gehen. Danach beginnt die stufenweise Erhöhung.
  • Wer 1947 geboren wurde, kann mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen. Die Grenze steigt zunächst in Monatsschritten.
  • Beim Geburtsjahr 1956 sind es somit 65 Jahre und 10 Monate.
  • Ab dem Jahr 1958 steigt die Grenze in 2-Monats-Schritten: Wer also 1960 geboren ist, kann nach 66 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen.
  • Für Versicherte des Jahrgangs 1964 und alle jüngeren Menschen ist dann die Grenze von 67 Jahren erreicht. Bis zu diesem Alter müssen sie arbeiten, um ihre Rente ohne Abschläge zu bekommen.

Das Renteneintrittsalter steigt allerdings nicht für alle Menschen auf 67 Jahre. Für Schwerbehinderte und langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute gibt es Ausnahmen.

Frührente ohne Abschläge: Rentner benötigen dafür lange Versicherungszeit

Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren kann man grundsätzlich früher in Rente gehen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das nennt sich Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig erhalten werden – auch nicht mit Abschlägen.

Sie wird oft noch „Rente mit 63“ genannt. Allerdings können nur vor 1953 Geborene ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen – nicht aber Menschen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Wann man ohne Abschläge in Rente können, hängt vom Geburtsjahr ab:

  • Bis zum Jahrgang 1952 darf man mit 63 Jahren in Rente, ohne dass die monatlichen Zahlungen gekürzt werden.
  • Danach steigt die Altersgrenze in 2-Monats-Schritten. Wer somit 1958 geboren wurde, darf mit 64 Jahren abschlagsfrei in Rente.
  • Ab den Jahrgängen 1964 ist es dann mit 65 Jahren.

Frührente mit Abschlägen – darauf müssen Ruheständler achten

Man kann sich dazu entscheiden, vor der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen, wenn man auf eine Versicherungszeit von 35 Jahren kommt. Das nennt sich Altersrente für langjährig Versicherte.

Das Rentensystem in Deutschland ist kompliziert. Wer auf sicher gehen will, sollte sich besser beraten lassen.

In diesem Fall kürzt die Rentenkasse allerdings ihre Leistungen. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, zieht sie 0,3 Prozent ab. Das heißt: Man kann auch mit 63 in Rente gehen – hat aber finanzielle Einbußen. Wie hoch diese sind, hängt wieder vom Geburtsjahr ab:

  • Beim Geburtsjahr 1947 liegt der Rentenabschlag bei 7,2 Prozent. In den Jahrgängen danach steigt er immer weiter an.
  • Beim Jahrgang 1964 und jünger liegt der Abschlag dann bei den maximalen 14,4 Prozent. Die Rechnung: 0,3 Prozent pro Monat mal 48 Monate vorgezogene Rente, nämlich von 67 Jahre auf 63 Jahre.

Kürzungen bei Frührente ausgleichen?

Die Kürzung der Rente kann durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen werden. Das lohnt sich laut DRV aber nicht immer. Am besten sollte man sich deshalb beraten lassen.

Früher in Rente gehen: Diese Ausnahmeregelungen gelten

Neben diesen drei Möglichkeiten gibt es jedoch auch Ausnahmeregelungen. Bei der Rente für schwerbehinderte Menschen kann man je nach Jahrgang zwischen 63 und 65 Jahren abschlagsfrei in Rente.

Wenn man eine Erwerbsminderungsrente bekommt und dann in die Altersrente wechselt, ist die Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenbeginn früher. Sie steigt von 63 auf 65 Jahre, statt wie üblich von 65 auf 67 Jahre. Bei den Hinterbliebenenrenten wird die Altersgrenze für die große Witwenrente laut DRV aufs 47. Lebensjahr erhöht, je nach Todesjahr.

Rubriklistenbild: © Benjamin Nolte, dpa/ Marijan Murat, dpa/ Collage: echo24.de

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