Mindestversicherungszeit
Endlich Rente: Nach so vielen Jahren können Arbeitnehmer in den Ruhestand
VonAnni Gebhardschließen
Für den Anspruch auf Rente sind die Arbeitsjahre entscheidend. Erst ab einer gewissen Mindestversicherungszeit steht Ruheständlern eine Rente zu – wie lange muss für die Rente gearbeitet werden?
Kurz vor dem Renteneintritt haben die meisten schon mehrere Jahrzehnte Arbeit auf dem Buckel. Trotzdem muss je nach Rentenart erst eine gewisse Mindestversichertenzeit erreicht werden, um vollen Anspruch zu haben. Wer nie gearbeitet hat, bekommt lediglich die Grundsicherung. Doch wie viele Arbeitsjahre sind nötig, um Anspruch auf die Rente zu haben?
Wie lange arbeiten für die Rente? Erster Anspruch ab fünf Jahren Erwerbstätigkeit
Die Mindestversichertenzeit wird von der Deutschen Rentenversicherung auch als Wartezeit beschrieben. Nach fünf Jahren Wartezeit ist demnach die erste kleine Hürde für einen Rentenanspruch geschafft. Sie gilt als Voraussetzung für die Regelaltersrente, Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung und Renten wegen Todes. Allgemein gilt: Die Wartezeit wird in Monaten ermittelt. Heißt: Wer vier Jahre und elf Monate Arbeitszeit vorweisen kann, verpasst den Rentenanspruch knapp.
Allerdings können nicht nur Jahre auf dem Arbeitsplatz als Wartezeit angerechnet werden. Auch Zeiten für die Kindererziehung oder Ausbildungsjahre werden von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) berücksichtigt.
Zweite Etappe: 20 Jahre Arbeit entscheidend für die Erwerbsminderungsrente
Empfänger der Erwerbsminderungsrente müssen aufgrund von Krankheiten oder Unfällen schon früher Rente beantragen. Wer die Rente einer vollen Erwerbsminderung in Anspruch nehmen möchte, muss mindestens 20 Jahre gearbeitet haben. Zuletzt gab es für Ruheständler, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, einen großen Zuschlag.
Ausnahme bei der Rente: Für diese Berufsgruppe sind 25 Arbeitsjahre entscheidend
Eine Berufsgruppe profitiert bei der „DRV“ von einer Ausnahme: Bergleute. Dadurch, dass sie früher in Rente gehen können, verkürzt sich auch automatisch die Wartezeit für den vollen Rentenanspruch. Wer unter Tage beschäftigt ist, gilt demnach schon ab 25 Jahren als langjährig beschäftigt.
Nach 35 Jahren Arbeit: Der Renteneintritt mit Abschlägen kann beginnen
35 Jahre Arbeit gelten bei der „DRV“ als Voraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte und für die Altersrente für Schwerbehinderte. Alle Versicherten der Jahrgänge 1958 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Wer trotzdem früher in den Ruhestand will, muss Abschläge zahlen.
45 Jahre Arbeit: Besonders langjährig Versicherte können abschlagsfrei in Rente
Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Arbeitnehmer grundsätzlich früher in Rente gehen. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Wer nach 1964 geboren ist und 45 Jahre Wartezeit erreicht hat, kann mit 65 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Was hier allerdings nicht funktioniert, ist ein früherer Renteneintritt durch Abschläge.
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