Rentenerhöhung im Juli 2024
Erwerbsminderungsrente-Zuschlag bis November 2025 befristet – so geht’s danach weiter
VonJulia Cuprakowaschließen
Im Juli 2024 wurden die Renten in Deutschland erhöht. Und während es bei der Altersrente keine Probleme gibt, herrscht bei den Erwerbsminderungsrentnern Verwirrung. Der Rentenbescheid ist befristet.
Der Juli 2024 brachte viele positive Überraschungen mit sich: So können sich unter anderem Politiker, aber auch Rentner über mehr Geld auf dem Konto freuen. Im Juli gab es gleich zwei Erhöhungen für zwei Renten-Arten – einmal für die Altersrente und einmal für die Erwerbsminderungsrente. Wie viel mehr Geld es konkret gab, zeigt eine Tabelle, die echo24.de zusammengestellt hat.
Wie verschiedene Medien berichten, sollen die Bescheide und das zusätzliche Geld bereits bei den Rentnern angekommen sein. Trotzdem herrscht Verwirrung unter den Ruheständlern. Denn: Der Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente ist bis zum 30. November 2025 befristet. Was bedeutet das für die Betroffenen?
Neuer Zuschlag für Erwerbsminderungsrente bis November 2025 befristet – das ist der Grund
Wer in Deutschland eine Altersrente bezieht, hat seit Juli 4,57 Prozent mehr Geld auf dem Konto. Bei einer Monatsrente von 700 Euro sind das 31,99 Euro mehr. Damit steigen die Renten stärker als ursprünglich erwartet. Neben der allgemeinen Rentenerhöhung gibt es noch ein weiteres dickes Plus. Wie echo24.de bereits berichtete, steigen seit Juli auch die Erwerbsminderungsrenten um 4,5 und 7,5 Prozent des Zahlbetrags.
Erwerbsminderungsrente steigt ab Juli 2024
Der Grund für die unterschiedlichen Zuschlagshöhen ist, dass es bereits 2014 eine Anhebung der Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrentner gab, wodurch Betroffene, die zwischen 2014 und 2019 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen, etwas besser gestellt waren als diejenigen, deren Rentenbeginn vor Juli 2014 lag.
Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) wird der Zuschlag getrennt von der Rente ausgezahlt. Und zwar für den Zeitraum von Juli 2024 bis November 2025. Und genau hier beginnt die Verwirrung: Was passiert ab Dezember 2025? Und was ist der Grund für die Befristung? Wie die DRV auf ihrer Internetseite mitteilt, ist die Umsetzung der Rentenerhöhung „technisch sehr komplex“, weshalb die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags in zwei Schritten erfolgt:
- In der ersten Stufe wird der Zuschlag auf der Grundlage des Rentenbetrags berechnet. Die erste Stufe umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. November 2025.
- In der zweiten Stufe wird der Zuschlag auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der Rente zugrunde liegen. Die zweite Stufe umfasst den Zeitraum ab dem 1. Dezember 2025.
Neuer Renten-Zuschlag befristet – so geht es nach dem 30. November 2025 weiter
Aus diesem Grund erhalten Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, zunächst einen Bescheid, in dem der Zuschlag bis zum 30. November 2025 befristet wird. Danach wird der Zuschlag anhand der persönlichen Entgeltpunkte neu berechnet. Über die Weiterzahlung des Zuschlags ab Dezember 2025 erhalten die Betroffenen einen weiteren Bescheid. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wird der Zuschlag dann zusammen mit der regulären Rente in einer Summe ausgezahlt.
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