Sechs Prozent im Jahr
Weiterarbeiten statt Ruhestand: Diese Zuschläge gibt’s bei der späteren Rente
VonJulia Cuprakowaschließen
Arbeitnehmer, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und weiterarbeiten möchten, können von Zuschlägen profitieren.
Viele Bundesbürger können es kaum erwarten, in Rente zu gehen. Dabei schneidet Deutschland im internationalen Rentenvergleich gar nicht so gut ab. Trotzdem freuen sich die Menschen auf mehr Freizeit und weniger Arbeit im Ruhestand. Es gibt aber auch Menschen, denen ihre Arbeit so viel Spaß macht, dass sie über das Rentenalter hinaus arbeiten wollen. Oder sie müssen es einfach, weil sie sonst nicht über die Runden kommen. So oder so: Es kann sich lohnen, auch nach der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. echo24.de erklärt, warum.
Länger arbeiten und später in Rente gehen? Diese Zuschläge gibt es für Arbeitnehmer im Ruhestand
Wer in Rente geht, will in der Regel nicht mehr arbeiten. Viele Rentner sind aber gezwungen, auch im Ruhestand zu arbeiten, weil sie vorher vielleicht nur Teilzeit gearbeitet haben und im Alter eine geringere Rente bekommen. Oft sind es Frauen, die wegen der Kinder jahrelang nur Teilzeit oder gar nicht gearbeitet haben. Die Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der Rente sind gravierend, wie echo24.de bereits berichtete.
Es gibt aber auch Menschen, die Freude an der Arbeit haben und freiwillig länger arbeiten wollen. Doch egal aus welchem Grund Rentner im Ruhestand weiterarbeiten, es kann sich lohnen. Denn laut Deutscher Rentenversicherung gibt es einen Zuschlag, wenn Arbeitnehmer, die eigentlich Anspruch auf eine Altersrente haben, diese noch nicht beantragen:
- Rentner (Arbeitnehmer) erhalten einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent für jeden Monat, wenn sie die Rente nicht vor dem gesetzlichen Rentenalter in Anspruch nehmen. Für ein Jahr späteren Rentenbeginn gibt es also 6 Prozent Zuschlag.
- Ihre Rente erhöht sich auch um die Beiträge, die noch eingezahlt werden, während Rentner weiter arbeiten.
Bei der Entscheidung für eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit sollte aber auch der monetäre (finanzielle) Wert des Rentenaufschubs berücksichtigt werden, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung. Welche Jahrgänge wann in Rente gehen können, berichtet echo24.de in einem gesonderten Artikel. Übrigens: 45 Arbeitsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung gelten als „magische Hürde“ – hier versprechen sich viele einen abschlagsfreien Renteneintritt. Doch ist das wirklich so? echo24.de kennt die Antwort.
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