Soziales Engagement
Weniger Geld im Alter? So wirkt sich Freiwilligenarbeit auf die Rente aus
VonJulia Cuprakowaschließen
Ein Freiwilligendienst kann nicht nur berufliche Orientierung bieten, sondern hat auch direkte Auswirkungen auf die Rente.
Viele Menschen in Deutschland wünschen sich im Alter eine hohe Rente. Um mehr Geld im Alter zu haben, muss man nicht unbedingt ununterbrochen in Vollzeit gearbeitet haben. Denn auch Kindererziehungszeiten können für die spätere Rente angerechnet werden. Wer der Gesellschaft etwas zurückgeben und sich sozial engagieren möchte, muss sich keine Sorgen um die spätere Rente machen. Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) kann das Freiwillige Soziale Jahr auf die Rente angerechnet werden.
Freiwilligendienste und Soziales Jahr – das sind die Auswirkungen auf die Rente
Wer sich beruflich orientieren oder einfach praktisch Gutes tun möchte, kann dies mit einem Freiwilligendienst tun – dem Bundesfreiwilligendienst (BFD), dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ). Der Staat honoriert dieses Engagement. Denn: Diese Zeit kann auf die Rente angerechnet werden, wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite schreibt. Das Beste daran: Für diese Zeit zahlt der Arbeitgeber die Rentenversicherungsbeiträge allein.
Die spätere Rente erhöht sich also, ohne dass der Versicherte selbst Beiträge gezahlt hat. Nach dem Freiwilligendienst rät die Deutsche Rentenversicherung allen Freiwilligen, ihren Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung auf Vollständigkeit zu prüfen. Denn die Zeiten im Freiwilligendienst erhöhen nicht nur die spätere Rente, sondern zählen auch zu den Mindestversicherungszeiten für den Rentenanspruch. Besonders Frauen sollten diese Empfehlung beachten, da sie in Deutschland mehrere hundert Euro weniger Rente erhalten als Männer.
Freiwilligendienst auf Rente anrechnen lassen – Arbeitgeber übernimmt auch andere Versicherungen
Damit der Freiwilligendienst auch sicher angerechnet wird, müssen die Freiwilligen nichts unternehmen. Der Arbeitgeber meldet der Rentenversicherung den Beginn des Dienstes sowie die Beschäftigungszeiten und das Arbeitsentgelt. Das Taschengeld und eventuelle Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung bilden dabei die Grundlage für die Beitragshöhe. Der Arbeitgeber zahlt aber nicht nur die Rentenbeiträge. Für die Dauer des Dienstes besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung, also auch:
- in der Arbeitslosenversicherung
- in der Krankenversicherung
- in der Pflegeversicherung
Die Versicherungen treten automatisch in Kraft und müssen nicht extra beantragt werden. Gleiches gilt übrigens auch für den neuen Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente. Auch dieser wird von der DRV automatisch berechnet und ausgezahlt. Wer wie viel mehr Geld bekommt, kann einer Tabelle entnommen werden, die echo24.de zusammengestellt hat.
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