Steuern und Versicherungen

Abzug von der Rente: Auf dieses Geld müssen Ruheständler verzichten

  • VonSophia Lavcanski
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Steuern und Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung zahlt fast jeder. Auch im Ruhestand ist damit noch nicht Schluss. Welche Abzüge kommen auf Rentner zu?

Viele Menschen freuen sich nach einem langen Arbeitsleben auf den Ruhestand – am besten so früh wie möglich. Ab Juli 2024 steht für die, die bereits im Ruhestand sind, sogar eine wichtige Änderung an: Es gibt mehr Geld. Doch die Rente hat auch ihre Schattenseiten.

Laut einer Studie des Institut YouGov müssen sich 55 Prozent der Rentner mehr einschränken als zuvor. Und wer denkt, dass man ab dem Eintritt in den Ruhestand von lästigen Kosten wie Steuern oder Versicherungen befreit ist, irrt sich: Auch Ruheständlern wird einiges von der Rente abgezogen.

Abzüge bei der Rente – Steuerpflicht für Ruheständler

Tatsächlich müssen auch Rentner ihre Rente versteuern. Im Jahr 2005 wurde erstmals 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt, sei der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte bis 2020 angestiegen. Wer seine Rente 2020 antrat, zahlt also 80 Prozent. Danach wurde der Satz bis 2022 um jeweils einen Prozent im Jahr angehoben, seitdem sind es 0,5 Prozent pro Jahr. Im Jahr 2024 beträgt der Steuersatz also 83 Prozent.

Für alle, die 2058 oder später in Rente gehen, gilt, dass die Rente voll versteuert werden muss. Dennoch bedeutet das nicht, dass auch gezahlt werden muss. Laut der „DRV“ errechnet das Finanzamt für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, einen „Rentenfreibetrag“, also einen Teil, der nicht versteuert werden muss. Dabei handelt es sich um einen festen Eurobetrag, der auch in Folgejahren und während Rentenerhöhungen unverändert bleibt.

Sozialabgaben trotz Rente: So viel Geld kosten sie Ruheständler

Auch wenn Rentner sich oft über eine zu geringe Rente beschweren, ist die Besteuerung dieser noch nicht alles. Denn Sozialabgaben an die Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind weiterhin zu zahlen. Für die Krankenversicherung sind dabei monatlich 14,6 Prozent der Bruttorente fällig. Davon übernimmt jedoch die Rentenversicherung die Hälfte, wodurch noch 7,3 Prozent der Rente anfallen. Alle Zusatzbeiträge, die eventuell von der Krankenkasse erhoben werden, sind selbst zu zahlen.

Anders müssen die Pflegebeiträge von Rentner selbst übernommen werden. Die „DRV“ behält neben den 7,4 Prozent der Krankenversicherung auch 3,4 Prozent (für Kinderlose 4 Prozent) für die Pflegeversicherung direkt ein. Dieses Geld überweist sie dann zusammen mit ihrem Anteil an die Krankenkassen beziehungsweise Pflegekassen. Bei Personen mit mehr als einem Kind kann sich der Pflegebeitrag außerdem noch weiter reduzieren.

Wichtig für Rentner: Auch freiwillig gesetzlich und privat Versicherte zahlen Sozialabgaben

Bei freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern sieht das ganze etwas anders aus. Sie zahlen die gesamten Sozialabgaben und Zusatzbeiträge auf ihre gesetzliche Rente. Privatversicherte wiederum haben einen, mit der Krankenversicherung vereinbarten, monatlichen Beitrag als Rentenabzug.

Auch Rentner müssen Abzüge bezahlen.

Dennoch gibt es Ausnahmen: Sowohl freiwillig gesetzliche als auch privat versicherte Rentner können Zuschüsse beantragen. „Weltsparen“ erklärt in einem Beispiel, dass freiwillig gesetzlich Versicherte beantragen können, „dass die Hälfte des Beitragssatzes (7,30 %) und die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags von der Rentenversicherung übernommen werden.“ Wie viel bezuschusst wird, hängt im Endeffekt aber vom Beitragssatz zur Krankenversicherung und von der Höhe der Rente ab. Dasselbe gelte auch für Privatversicherte, Zuschüsse seien hier jedoch auf maximal die Hälfte der Versicherungsprämie möglich.

Rubriklistenbild: © IMAGO/ Bihlmayerfotografie/Martin Wagner

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