Für Steuererklärung 2023 relevant

Änderungen bei der Steuererklärung: Das ist bei den Formularen und Anlagen neu

  • VonLaura Stoll
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Die Steuererklärung für das Jahr 2023 ist dieses Jahr fällig. Doch dafür gibt es Neuformulierungen, Erweiterungen und neue Anlagen, die wichtig sind. Das ist zu beachten.

Wer eine Steuererklärung für das Jahr 2023 abgibt, sollte sich vorher mit den neusten Änderungen auseinandersetzen. Da es im Jahr 2023 Änderungen in der Steuer gab, gibt es dementsprechend auch welche bei der Steuererklärung. Denn im Gegensatz zu den Jahren zuvor sind die Formulare dieses Jahr ausführlicher und umfangreicher. Es fallen jedoch auch wenige Zeilen weg. Die Neuerungen betreffen beispielsweise die doppelte Haushaltsführung, Kryptowährungen und die Anlagen „N“ und „V Sonstiges“.

Änderungen bei der Steuererklärung: Neue Anlagen zur Haushaltsführung und Vermietung

Wer aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt führt, um nicht täglich zwischen Wohnort und Arbeitsort pendeln zu müssen, kann einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Ab 2023 gibt es hierfür eine neue eigene Anlage mit dem Titel „Anlage N doppelte Haushaltsführung“, berichtet die „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.“ (VLH). Diese beinhaltet auch Zeilen zur doppelten Haushaltsführung im Ausland, um den Verpflegungsmehraufwand berechnen zu können.

Eine weitere neue Anlage wurde auch für den Themenbereich der Vermietung und Verpachtung verfasst. Neu ab Veranlagungszeitraum 2023 ist die Anlage „V Sonstiges“. Alle Einnahmen aus einer Grundstücksgemeinschaft oder einer Untervermietung sollen darin erfasst werden, betont die „VLH“. Die bisherige Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verlängert sich somit auf vier Seiten.

Übrigens: Mit einem Trick bleibt Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto-Lohn. echo24.de berichtet außerdem, wer durch eine Steuer-Änderung künftig mehr Geld bekommt.

Änderungen bei den Anlagen für die Steuererklärung: Das gilt für das häusliche Arbeitszimmer

Die Kosten für das Arbeitszimmer Zuhause lassen sich unter der „Anlage N“ von der Steuer absetzen, welche nun umstrukturiert wurde. Es gibt künftig nur noch zwei Möglichkeiten, Werbungskosten für das Arbeiten von zu Hause in der Steuererklärung anzugeben.

Dazu gehören die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers, welche sich als Werbungskosten absetzen lassen, sollte es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Die Ausgaben müssen hierbei anteilig ermittelt werden, zum Beispiel Kosten für Strom, Gas, Wasser, Miete, und mehr. Alternativ lässt sich die Pauschale von 1260 Euro abrechnen.

Für die Arbeitnehmer, die aus dem Homeoffice arbeiten, gilt die zweite Variante. Ab 2023 kann die Homeoffice-Pauschale von maximal 1260 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Dabei dürfen jedoch nur die tatsächlich im Homeoffice verbrachten Arbeitstage in die Steuererklärung eingetragen werden. Pro Tag sind es sechs Euro und es werden maximal 210 Tage anerkannt. Diese Arbeitstage bilden den Maximalbetrag von 1260 Euro.

Kryptowährungen fallen unter die Einkommenssteuer: Neuerungen bei der Steuererklärung

Im Jahr 2023 gab es vermehrt Änderungen bei der Steuer. Wer mit virtuellen Währungen wie Bitcoin oder Ethereum gehandelt hat, muss nun die Gewinne aus dem Handel unter der Einkommenssteuer besteuern lassen. Das beschloss der Bundesfinanzhof im Februar 2023. Dies gilt jedoch, nur wenn die Haltefrist weniger als zwölf Monate beträgt, erklärt die „VLH“.

Dementsprechend gibt es in der Steuererklärung nun einen eigenen Abschnitt in der „Anlage SO“, der sich mit virtuellen Währungen und Tokens befasst. Dabei müssen Anschaffungs- und Veräußerungsdaten genau dokumentiert und angegeben werden. Gleichermaßen müssen die Werbungskosten, die im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft entstanden sind, angegeben werden.

Neuerungen bei der Steuererklärung für 2023: Diese Anlagen fallen weg

Zwar sind viele Anlagen dazu gekommen oder wurden umstrukturiert, es fallen aber auch wenige Zeilen im Vergleich zum Jahr 2022 weg. Dazu gehört beispielsweise der Abschnitt zur Energiepreispauschale oder die Eingabemöglichkeit für die Empfangsvollmacht. Insgesamt wurden die Vordrucke jedoch erweitert.

Die Steuererklärung wurde außerdem im Hinblick auf die Anlage energetischer Maßnahmen erweitert. Diese kommt im Jahr 2023 auf ganze drei Seiten. Auch die Anlagen Kind und Vorsorgeaufwand wurden um mehrere Seiten ergänzt.

Rubriklistenbild: © Yuri Arcurs/Imago