Auch Mütterrente genannt
Mehr Rente im Monat: Eltern können Geld für Erziehungszeiten beantragen
VonJulia Cuprakowaschließen
Eltern, die mit ihrem Nachwuchs zu Hause bleiben, müssen im Alter mit weniger Rente rechnen. Die Erziehungszeit kann aber auf Antrag anerkannt werden. Pro Kind gibt es dann 110 Euro mehr auf dem Rentenkonto.
Nach dem Rentenatlas 2023 der Deutschen Rentenversicherung betrug die durchschnittliche Bruttorente im Jahr 2022 im Bundesgebiet für Männer 1.728 Euro und für Frauen 1.316 Euro. Dabei handelt es sich um den durchschnittlichen Bruttobetrag der Altersrenten nach mindestens 35 Versicherungsjahren.
Es ist leicht zu erkennen, dass insbesondere Frauen weniger Rente beziehen als Männer. Die Gründe dafür sind vielfältig: Frauen erwerben im Laufe ihres Lebens weniger Rentenansprüche durch Teilzeitarbeit, längere Erziehungszeiten und Jobs in schlechter bezahlten Branchen. Doch mit einem einfachen Antrag können Frauen bzw. Eltern ihre Rente um 110 pro Kind aufstocken.
Eltern können für Erziehungszeiten 110 Euro mehr Rente pro Kind beantragen
Eltern wissen, dass Kindererziehung eine Vollzeitbeschäftigung und eine anspruchsvolle Aufgabe ist. Zudem wirken sich Kinder auf die berufliche und damit auch auf die finanzielle Situation aus. Denn viele Eltern können oft nicht oder nur eingeschränkt arbeiten. Das wirkt sich direkt auf die spätere Rente aus. Und auch wenn die Rente ab 2024 steigen soll, wie echo24.de bereits berichtete, sollten die 110 Euro nicht verschenkt werden. Genauso wenig wie der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge.
Denn wer Kinder erzieht, kann sich dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge gutschreiben lassen und so seine monatliche Rente erhöhen. Die Idee der Anerkennung von Kindererziehungszeiten soll einen Ausgleich schaffen, wenn man in seiner Erwerbstätigkeit eingeschränkt war und deshalb weniger in die Rentenkasse einzahlen konnte.
110 Euro mehr im Monat: Antrag auf Anerkennung von Erziehungszeiten erhöht die Rente
Wer also in Zukunft mehr Geld auf dem Rentenkonto haben möchte, sollte jetzt handeln. Denn so einfach zahlt die Rentenversicherung die höheren Beträge nicht aus. Per Antrag muss man die Kindererziehungszeiten offiziell feststellen lassen. Denn immer nur ein Elternteil kann gleichzeitig von der Kindererziehung profitieren. Wer keine PDF-Dokumente mehr per Post verschicken möchte, kann die Kindererziehungszeiten auch über das neue Rentenportal feststellen lassen, wie „chip.de“ berichtet.
Dies sind die Regeln für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für die Rente:
- Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden 2,5 Jahre Erziehungszeit für die Rente angerechnet, danach volle 3 Jahre.
- Die Erziehungszeit kann nur von einem Elternteil in Anspruch genommen werden.
- Umgerechnet bringen drei Jahre Kindererziehungszeit rund 110 Euro mehr Rente im Monat.
- Für jedes Kind wird der gesamte Zeitraum angerechnet.
- Auch wer während der Kindererziehung erwerbstätig war, erhält Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Die Zeiten für das Rentenkonto werden nur berücksichtigt, wenn die Kinder in Deutschland erzogen wurden.
- Neben den leiblichen Eltern können auch andere Personen die Kindererziehungszeit in Anspruch nehmen, z. B. Adoptiv- oder Pflegeeltern.
- Es genügt, den Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung zu stellen, wenn das Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat.
- Sollen die Zeiten dem Vater zugeordnet werden, muss sofort eine sogenannte gemeinsame Erklärung abgegeben werden, da diese nur für die Zukunft und zwei Kalendermonate rückwirkend gilt.
Eltern sollten jetzt aber nicht in Panik verfallen. Zwar muss die Anerkennung vor Rentenbeginn beantragt werden, aber in der Regel führt die Deutsche Rentenversicherung ohnehin eine Kontenklärung durch, bei der alle Beitragszeiten erfasst werden.
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