Frühzeitig an Altersvorsorge denken

Mehr Geld für Arbeitnehmer: Arbeitgeberzuschüsse nicht verschenken

  • Julia Cuprakowa
    VonJulia Cuprakowa
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Zu einem Geldgeschenk vom Chef würden wohl die wenigsten Arbeitnehmer Nein sagen. Trotzdem kümmern sich nur wenige um ihre betriebliche Altersvorsorge.

Das neue Jahr 2024 bringt einige Änderungen mit sich. Sei es, dass manche Produkte beim Einkauf teurer werden oder die geplante höhere Steuer auf Verbrennungsmotoren. Fakt ist: Verbraucherinnen und Verbraucher werden finanziell stärker belastet als noch im Jahr 2023. Sparen ist daher für viele angesagt. Doch wie?

Wie echo24.de bereits berichtete, können Autofahrer zum Beispiel beim Scheibenwischwasser sparen, denn das lässt sich ganz einfach selbst machen. Viele Arbeitnehmer können auch einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten und nutzen diesen nicht. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) empfiehlt: Arbeitgeberzuschuss nicht verschenken. Vor allem im Bereich der Altersvorsorge gibt es einige Möglichkeiten.

Mehr Geld für Arbeitnehmer: Lohnsteuerhilfevereine empfehlen „Zuschuss nicht verschenken“

Der Jahresbeginn kann ein guter Anlass sein, über die eigene Altersvorsorge nachzudenken. Gibt es zum Beispiel die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge, die bisher noch nicht genutzt wurde? Im Zweifelsfall lohnt es sich, beim Arbeitgeber nachzufragen oder sich individuell beraten zu lassen, empfiehlt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Denn auch andere Bevölkerungsgruppen wie Rentner, Minijobber oder Eltern erhalten ab 2024 mehr Geld.

Denn wenn sich Arbeitnehmer dafür entscheiden, Teile ihres Bruttoentgelts in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds umzuwandeln, müssen Arbeitgeber dies grundsätzlich bezuschussen – und zwar mit zusätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Dies gilt übrigens auch für bereits bestehende Altersvorsorgeverträge. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Besserverdienende.

Finanzielle Unterstützung vom Chef: Betriebliche Altersvorsorge ist steuerfrei

Mit der betrieblichen Altersvorsorge sorgen Arbeitnehmer also für ihr Alter vor und werden dabei von ihrem Arbeitgeber finanziell unterstützt. Übrigens: Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind für Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei, soweit sie im Jahr 2024 den Betrag von 302 Euro monatlich nicht übersteigen.

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