Nicht alle Kosten müssen Mieter übernehmen
Unzulässige Mietklauseln – diese Regeln dürfen Vermieter nicht aufstellen
- VonNils Jaussschließen
Wer eine Wohnung mietet, der findet im Mietvertrag zahlreiche Regelungen. Doch nicht alle Klauseln nicht rechtens.
Wohnraum wird immer knapper und teurer. Doch deswegen müssen sich Mieter nicht alles gefallen lassen, was der Vermieter vorgibt. Laut Schätzungen des deutschen Mieterbundes enthalten bis zu 90 Prozent der Mietverträge ungültige Regelungen. Aber was ist denn eigentlich alles Illegal und was können Mieter tun?
Unzulässige Mietklauseln - Diese Rechte haben Mieter
Laut deutschem Mieterbund e.V. enthalten Schätzungen zufolge ca. 90 Prozent alle Mietverträge unzulässige Klauseln. Diese Klauseln reichen laut ZDF von falschen Angaben über die Größe der Wohnung bis hin zu unwirksamen Regelungen im Bezug auf das Kündigungsrecht.
Ein generelles Verbot von Haustieren können Mieter nicht aussprechen. Kleintiere wie Vögel, Fische und Nagetiere benötigen zu Haltung häufig keine Erlaubnis. Bei größeren Tieren wie Hunden und Katzen müssen Vermieter im Einzelfall entscheiden. Diese Entscheidung muss jedoch gut Begründet werden.
Haftpflicht- oder Hausratversicherungen sind nicht verpflichtend
Manchmal werden Mieter dazu aufgefordert eine private Zusatzversicherung für ihren Hausrat abzuschließen. Wie das ZDF berichtet, sind diese Forderungen jedoch rechtlich nicht begründet. Außer der Kaution dürfen Vermieter keine weiteren Sicherheiten verlangen. Laut einem Urteil des Landgerichts Berlin liegt das Abschließen so einer Versicherung im Ermessen des Mieters.
Sollte der Mietvertrag ungültige Klauseln enthalten, so müssen sich Mieter an diese betroffenen Stellen nicht halten. Um jedoch genau festzustellen, ob eine Vorschrift im Vertrag rechtmäßig ist, ist es sinnvoll Experten miteinzubeziehen. Bevor also Streit mit den Vermietern droht, lohnt es sich den Mietvertrag auf seine Richtigkeit überprüfen zu lassen.
Welche Kosten müssen Vermieter übernehmen
Auch bei anfallenden Kosten sind sich Mieter und Vermieter nicht immer einig. Laut Gesetz müssen Vermieter allgemein für alle Verschleißschäden und Altersdefekte aufkommen. Dazu zählen beispielsweise kaputte Heizungen oder Rissen an Wänden oder Decken. Der Mieter selbst zahlt nur bei Eigenverschulden oder bei Kleinstreparaturen bis 120 Euro.
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