Rechte und Co.
Mietkaution für die Wohnung – was Vermieter nicht dürfen
VonAdrian Kilbschließen
Lisa Kleinschließen
Vermieter verlangen beim Einzug meist eine Kaution. Das ist ihr gutes Recht – allerdings gibt es dafür bestimmte Regeln. Beim Auszug darf die Mietkaution auch nicht so einfach einbehalten werden.
Wer eine Wohnung oder ein Haus mieten möchte, muss meist beim Vermieter eine Kaution hinterlegen. Wer auf den gängigen Immobilien-Portalen unterwegs ist sieht schnell: Meistens werden zwei bis drei Monatsmieten als Kaution verlangt. Doch wie viel dürfen Vermieter eigentlich als Mietkaution verlangen? Und: In welchen Fällen dürfen sie das Geld beim Auszug einbehalten? Was Mieter rund um die Kaution wissen müssen.
Wenn der Vermieter eine Kaution verlangt: In diesem Fall müssen Mieter kein Geld hinterlegen
Doch obwohl das beinahe eine Selbstverständlichkeit ist, kennen viele Menschen den rechtlichen Rahmen nicht, den diese Zahlung einhalten muss – die „dpa“ klärt auf. Bei der Vermietung einer Wohnung kann immer mal etwas schiefgehen – die Einbauküche wird beschädigt, Fliesen im Bad springen, das Waschbecken geht kaputt und mehr. Deswegen verlangen die meisten Vermieter von ihren Mietparteien eine Kaution zur Sicherheit. Eine Pflicht ist das aber nicht.
Der Berliner Mieterverein weist darauf hin, dass Mieter keine Kaution zu zahlen brauchen, wenn es dafür keine vertragliche Grundlage gibt – etwa aufgrund einer Regelung im Mietvertrag. Fordert der Vermieter die Sicherheit zu einem späteren Zeitpunkt noch ein, kommt er mit diesem Wunsch zu spät.
Vermieter dürfen übrigens so einiges verbieten – so lange es im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht. echo24.de berichtet, was Vermieter dürfen und wann Mietern für Verstöße die Kündigung droht.
Wie hoch darf die Mietkaution ausfallen? Klare Grenze – Höhe ist gedeckelt
Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich gedeckelt. Mehr als drei Monatskaltmieten dürfen Vermieter nicht verlangen. Die Nebenkostenvorauszahlung bleibt bei der Berechnung also außen vor. Beträgt die Kaltmiete 830 Euro und die Warmmiete 990 Euro, darf die Kaution daher höchstens bei 2490 Euro liegen.
Eine nachträgliche Erhöhung – etwa aufgrund steigender Miete oder weil der Höchstsatz zu Beginn des Mietverhältnisses nicht ausgeschöpft wurde – ist dem Berliner Mieterverein zufolge nicht zulässig.
Vermieter will die Kaution nach dem Auszug einbehalten: In diesen Fällen ist das nicht erlaubt
Normale Gebrauchs- und Abnutzungsspuren sind kein Grund für den Vermieter, Geld von der Kaution einzubehalten. „Zu normalen Gebrauchsspuren zählen in der Regel Farbunterschiede an Wänden nach dem Abhängen von Bildern sowie leichte Kratzer auf Bodenbelägen“, sagt Rolf Janßen vom DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main.
Sein Tipp: Um vorab zu klären, ob es sich um normale Gebrauchsspuren oder um darüber hinausgehende Beschädigungen handelt, kann es sinnvoll sein, vor dem Auszug einen Check durch die Haftpflichtversicherung zu veranlassen. Wer in der Mietwohnung gebastelt hat, sollte Veränderungen, die nicht mit dem Vermieter abgesprochen waren, zurückbauen. Sonst droht Ärger beim Auszug.
Wichtige Mieter-Information: So lange darf die Kaution einbehalten werden
Wie lange darf der Vermieter nach dem Auszug die Mietkaution einbehalten? Nach Beendigung des Mietvertrages bekommt er eine Prüfungsfrist gewährt, in der er Ansprüche, beispielsweise auf unterlassende oder mangelhafte Schönheitsreparaturen, stellen kann. In der Regel wird für die Prüfungsfrist ein Zeitraum von sechs Monaten für angemessen erachtet, schreibt „Mietrecht.com“. Danach sollte der Vermieter die Kaution inklusive Zinsen zurückzahlen.
Was Mieter wissen sollten: Im Rahmen der Prüfungsfrist darf der Vermieter nur so viel Geld von der Kaution einbehalten, wie für die voraussichtlichen Gegenansprüche wie Reparaturen oder Nachzahlungen benötigt werden. Außerdem verfällt die Prüfungsfrist schon früher, wenn die Mietwohnung oder das Mietshaus bereits weitervermietet wurden.
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