Deutsche Rentenversicherung
Kleine oder große Witwen-Rente: Das sind die Unterschiede
- VonSophia Lavcanskischließen
Verstirbt der Ehepartner, gibt es Witwenrente. Doch wer genau hat Anspruch und worin liegt der Unterschied zwischen kleiner und großer Witwenrente?
Wenn ein Ehepartner stirbt, stehen für den verwitweten Lebenspartner anschließend viele Veränderungen bevor. Um das zu vereinfachen, gibt es von der „Deutschen Rentenversicherung“ die Witwenrente – doch wie genau gestaltet sich diese?
Verstorbener Ehe- oder Lebenspartner: Diese Bedingungen gelten für die Witwenrente
Um Witwenrente zu erhalten, gibt es einige Bedingungen. Prinzipiell gilt laut der „Deutschen Rentenversicherung“, dass der verstorbene Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner die allgemeine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von fünf Jahren mit eigenen Beitragszeiten erfüllt haben muss. Doch nicht nur das. Zum Zeitpunkt des Todes muss die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr alt sein.
Des Weiteren ist wichtig, dass Witwen oder Witwer nicht neu geheiratet haben dürfen, hinterbliebene Lebenspartner keine neue Lebenspartnerschaft begründet haben. Treffen all diese Kriterien zu, besteht prinzipiell ein Rentenanspruch. Wie lang dieser anhält und wie hoch die Rente ausfällt, ist davon abhängig, ob die große oder kleine Witwenrente bezogen wird.
Große und kleine Witwenrente: So unterscheiden sich die beiden Rententypen
Anders als bei der kleinen Witwenrente, muss der hinterlassene Partner entweder das 47. Lebensjahr vollendet haben, ein Kind erziehen oder erwerbsgemindert sein, um die große Witwenrente zu erhalten. Unterschied der beiden Typen ist, dass der Anspruch auf die kleine Witwenrente 24 Kalendermonate gilt, während die große Witwenrente oder Witwerrente unbegrenzt gezahlt wird.
Die genaue Höhe wird individuell aus den rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen berechnet. „Die kleine Witwen- oder Witwerrente beträgt 25 Prozent, die große Witwen- oder Witwerrente 55 Prozent der Rente des Verstorbenen (in bestimmten Fällen 60 Prozent)“, erklärt die „Deutsche Rentenversicherung“.
So beeinflusst eine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft die Witwenrente
Immer wieder passiert es auch, dass sich hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartner neu verlieben. Sollte es dazu kommen, dass eine neue Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen wird, verfällt der Anspruch auf die spezielle Rente. Dennoch bestehe laut der „Deutschen Rentenversicherung“ immer noch ein „Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des 24-fachen Durchschnittsbetrages der Rente der letzten zwölf Monate“. Einzige Bedingung: es muss sich um die erstmalige Wiederheirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft handeln.
Nicht nur bei der Witwenrente, sondern auch bei der Altersrente gibt es einiges zu beachten. Wann Arbeitende in Rente können und was der frühmöglichste Beginn für den Ruhestand ist, ist ganz klar geregelt. Dennoch gibt es auch Tricks, wie die Wartezeit für die Rente einfach verkürzt werden kann.
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