Erhöhung bei Krankenkassen

Weniger Rente, mehr Abgaben – hierfür zahlen Senioren ab 2025 mehr

  • Julia Cuprakowa
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Das Jahr 2025 bringt höhere Sozialabgaben mit sich, die vor allem Rentner hart treffen können. Wie stark die Auswirkungen sein werden, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.

Das kommende Jahr bringt viele Änderungen mit sich: Arbeitnehmer können sich über mehr Netto-Lohn freuen, Eltern über mehr Kindergeld. 2025 soll aber auch wieder teurer werden, vor allem bei den Sozialabgaben. Das liegt zum einen an der steigenden Beitragsbemessungsgrenze, die vor allem für Gutverdiener weniger Geld am Monatsende bedeutet. Zum anderen werden 2025 auch die Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen. Das wäre vor allem für Rentner eine Geldkürzung durch die Hintertür.

Weniger Geld für Rentner ab 2025: Krankenkassen wollen Zusatzbeiträge erhöhen

Wenn der wohlverdiente Ruhestand ruft, können Senioren ihre Rente beantragen. Wie viel am Ende des Monats tatsächlich auf dem Konto landet, hängt von mehreren Faktoren ab. Denn neben Steuern müssen Rentner auch Sozialabgaben zahlen. Während einige Sozialabgaben mit dem Renteneintritt wegfallen, bleiben die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bestehen.

Wie echo24.de bereits berichtete, sollen die Zusatzbeiträge der Krankenkassen ab 2025 deutlich steigen. Dies würde nicht nur zu einer Änderung des Bruttolohns und zu einer Verringerung des Nettoeinkommens für Arbeitnehmer führen, sondern auch zu einer Kürzung der Rente. Wie viel weniger Geld die Senioren am Ende auf dem Konto hätten, hänge davon ab, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind, berichtet die „Main Post“. Geplant sei eine Erhöhung um durchschnittlich 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent, schreibt die „Tagesschau“.

Änderung des Krankenkassen-Zusatzbeitrags ab 2025: So viel mehr Geld müssen Rentner zahlen

Rentner sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie müssen also auch Beiträge zahlen. Grundsätzlich gilt: Den Beitragssatz zur Krankenversicherung teilen sich der Versicherte und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) je zur Hälfte. Den Anteil des Versicherten behält die DRV bei der monatlichen Rentenzahlung ein und leitet ihn zusammen mit dem Anteil der Deutschen Rentenversicherung an die jeweilige Krankenkasse weiter.

Beispielrechnung:

Vor der Erhöhung: Ein Senior erhält eine Bruttorente von 1.000 Euro. Der aufgrund der Rente zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag und Zusatzbeitrag beträgt 163 Euro. Dieser errechnet sich wie folgt: 1.000 Euro x 16,3 Prozent = 163 Euro. Walter übernimmt die andere Hälfte des Beitrages, zahlt also insgesamt 81,5 Euro.

Nach der Erhöhung: Ein Senior erhält eine Bruttorente von 1.000 Euro. Der aufgrund der Rente zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag und Zusatzbeitrag beträgt 171 Euro. Dieser errechnet sich wie folgt: 1.000 Euro x 17,1 Prozent = 171 Euro. Walter übernimmt die andere Hälfte des Beitrages, zahlt also insgesamt 85,5 Euro.

Der Beitragssatz beträgt derzeit für alle Krankenkassen 14,6 Prozent. Darüber hinaus erhebt jede Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, den sie individuell festlegt. Er beträgt derzeit durchschnittlich 1,7 Prozent. Auch daran beteiligt sich die Deutsche Rentenversicherung zur Hälfte. Insgesamt beträgt der Beitragssatz also 16,3 Prozent.

Ab Januar 2025 könnte der Zusatzbeitrag um durchschnittlich 0,8 Prozent steigen. Das hat der sogenannte Schätzerkreis errechnet, wie das Bundesversicherungsamt mitteilte. Der Gesamtbeitragssatz läge dann bei rund 17,1 Prozent. Da jede Krankenkasse den Zusatzbeitrag selbst festlegt, kann dieser Wert leicht schwanken.

Krankenkassen-Zusatzbeiträge sollen steigen: Änderung für Rentner erst ab März

Sollte dies der Fall sein, wirkt sich die Änderung für Rentnerinnen und Rentner zeitversetzt ab März 2025 aus. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden die Beiträge zur Krankenversicherung im Januar und Februar 2025 noch nach dem bisherigen Beitragssatz berechnet.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Panthermedia

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