Wegweisendes Urteil
Berliner Testament kann steuerliche Nachteile haben
VonBona Hyunschließen
Der Bundesfinanzhof hat zu den steuerlichen Folgen des sogenannten Berliner Testaments geurteilt. In diesem setzen sich Ehepartner gegenseitig als Erben ein.
Berlin – Das Berliner Testament mag auf den ersten Blick eine attraktive Option für die Nachlassplanung sein. Allerdings sollten die steuerlichen Aspekte nicht außer Acht gelassen werden. Je nach Gestaltung und Erbvermögen können sich steuerliche Nachteile ergeben. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor, welches bei der Jahrespressekonferenz in München am Dienstag (27. Februar) vorgestellt wurde.
Berliner Testament ist attraktiv – doch es gibt auch Nachteile zu bedenken
Das Berliner Testament sieht vor, dass Eheleute sich als Alleinerben einsetzen. Die Kinder erben dann erst, wenn auch der zweite Elternteil verstorben ist. Grundgedanke ist zumeist, dass der überlebende Elternteil andernfalls die Kinder auszahlen und dafür vielleicht sogar die weiter genutzte bisherige eheliche Wohnung verkaufen muss.
Bei einem hohen Erbvermögen hat aber schon diese Klausel den Nachteil, dass dann nur der länger lebende Elternteil seinen Freibetrag von 500.000 Euro geltend machen kann, die Kinderfreibeträge von jeweils 400.000 Euro bleiben ungenutzt, erläuterte BFH-Richterin Anette Kugelmüller-Pugh. In anderen Worten: Das Kind verliert einen persönlichen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro, weil der länger lebende Elternteil zunächst einmal alles erbt. Der Freibetrag von 400.000 Euro steht normalerweise jedem Kind pro Erbfall von jedem seiner Elternteile zu.
Beim Berliner Testament können steuerliche Nachteile entstehen
Zudem können die Kinder einen sogenannten Pflichtteil vom Erbe verlangen. Um dies zu verhindern, wird häufig eine „Strafklausel“ eingebaut: Ein Kind, das beim Tod des zuerst verstorbenen Elternteils seinen Pflichtteil verlangt, erhält dann auch nach dem Tod des länger lebenden nur den Pflichtteil. Allerdings ist es hier möglich, dass dieses Kind mit den Pflichtteilen besser fährt, wenn der länger lebende Elternteil, etwa durch mehrjährige Pflege, große Teile des Vermögens verbraucht.
Wann ist ein Berliner Testament sinnvoll?
Ein Berliner Testament ist sinnvoll, wenn sich Ehegatten gegenseitig absichern und sicherstellen wollen, dass der überlebende Ehegatte nach dem Tod des anderen Ehegatten versorgt ist. Zudem ist es laut Erblotse sinnvoll, wenn die Ehegatten sicherstellen wollen, dass das gemeinsame Vermögen nach ihrem Tod an ihre Kinder fällt.
Wegweisendes Urteil: Berliner Testament hat wohl steuerliche Nachteile
In dem Streitfall, über den der BFH entschied, wollte ein Ehepaar aus Hamburg mit der sogenannten Jastrowschen Klausel gegensteuern. Gemäß der Klausel wird vereinbart, dass jeder Erbe, der keine Auszahlung seines Pflichtteils nach dem Tod des ersten Ehegatten verlangt, zusätzlich ein Vermächtnis aus dem Erbe des Verstorbenen erhält.
Der Erstversterbende gewährt den Kindern, die keinen Pflichtteil verlangen, praktisch ein Versprechen auf Geld. Das wird aber erst nach dem Tod des länger lebenden Elternteils ausbezahlt. Dadurch soll sich rechnerisch das vom Erstverstorbenen vermachte Erbe und damit auch der Pflichtteil der Kinder verringern, die diesen einfordern.
Wie hierzu nun der BFH entschied, funktioniert dies jedoch nicht. Der Nachlass des Erstverstorbenen schmälere sich durch das Vermächtnis nicht und unterliege beim überlebenden Elternteil der Erbschaftsteuer. Außerdem unterliegt das Vermächtnis dem Münchener Urteil zufolge erneut der Erbschaftsteuer, wenn auch der zweite Elternteil verstirbt. Der Bundesfinanzhof hat also die rechtliche Konstruktion des Berliner Testaments als regelkonform bezeichnet, macht aber auch deutlich, dass es steuerlich Nachteile bringen kann. (bohy mit Agenturen)
