Nach OVG-Urteil

CDU will AfD-Verbotsverfahren einleiten – Buschmann dämpft Hoffnungen

  • Laura May
    VonLaura May
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Die AfD darf offiziell als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden. Justizminister Buschmann (FDP) sieht ein Verbot dennoch skeptisch.

Berlin – Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erlaubt, die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und nachrichtendienstlich beobachten, fordern Politikerinnen und Politiker verschiedener Fraktionen erneut ein Verbotsverfahren der rechtspopulistischen Partei.

Etwa der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz will im Bundestag einen Antrag für ein Verbotsverfahren stellen. „Gerade im Osten bekommt man die Partei auf politischem Weg nicht mehr klein“, sagte er der Zeit. Für einen solchen Antrag braucht er fünf Prozent aller Abgeordneten, insgesamt 37 Stimmen. Zusagen habe er bereits aus den Reihen der Union, SPD, Grünen und Linken.

Justizminister Buschmann sieht AfD-Verbot noch in weiter Ferne

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) warnte vor falschen Hoffnungen. Die Entscheidung ebne „nicht automatisch den Weg zu einem Verbotsverfahren der AfD“. Gegenüber der Funke-Mediengruppe sagte er, am wichtigsten bleibe es, rechtspopulistische Parteien politisch zu bekämpfen und mit Argumenten zu entlarven. „Ein solches sollte man nur anstrengen, wenn man sich sehr sicher sein kann, dass es auch erfolgreich wäre.“

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Die Unterstützung eines möglichen AfD-Verbots kommt aus allen Richtungen des Parteienspektrums. Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Till Steffen will einen AfD-Verbotsantrag gründlich prüfen. „Das Urteil ist ein sehr wichtiger Bestandteil für die Materialsammlung, die es für die Prüfung eines AfD-Verbotsantrags braucht“, sagte Steffen dem Portal t-online. Über Erfolgschancen und Hintergründe eines Verbots wird allerdings diskutiert.

CSU und Linke sind sich einig: AfD ist vor allem ein politisches Problem

CSU-Generalsekretär Martin Huber sagte in München, die Hürden für ein Verbotsverfahren seien „sehr hoch“. Dies hätten Verbotsverfahren in der Vergangenheit gezeigt. „Entscheidend ist, dass politisch der AfD der Nährboden entzogen wird, dass insgesamt die Spaltung in der Gesellschaft überwunden wird“, so Huber. Linken-Chefin Janine Wissler sagte, die AfD sei „eine Nazipartei“. Es sei aber nicht nur Sache von Gerichten, die Gefahr von rechts zu bekämpfen, „sondern zuvörderst Aufgabe der Zivilgesellschaft, den Rechten den Raum zu nehmen“. (lm/afp)

Rubriklistenbild: © Britta Pedersen/dpa

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