EDR-Regelungen bei Gebrauchten
Blackbox ab Juli bei Kfz-Zulassung Pflicht – Ausnahme für bestimmte Fahrzeuge
VonMelissa Sperberschließen- Nils Jaussschließen
Ab Juli soll jeder neu zugelassene Pkw über eine Blackbox verfügen. Dieses Mess- und Speichergerät soll die Unfallaufklärung vereinfachen. Aber was gilt für die Zulassung von Gebrauchten nach dem Stichtag?
In Flugzeugen schon lange verpflichtend, sollen nun auch Autos mit „Event Data Recordern“, kurz EDR, ausgerüstet werden. Ab Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klasse M1 und N1 mit solch einer Blackbox ausgestattet sein. Das Gerät speichert unfallbezogene Parameter und Informationen kurz vor, während und unmittelbar nach einem Aufprall, um Unfallhergänge schnell aufklären zu können.
Doch was passiert, wenn jemand nach dem Stichtag einen Gebrauchtwagen zulassen möchte – ohne EDR? Muss die Blackbox nachgerüstet werden und ist das überhaupt möglich? echo24 hat bei TÜV Süd nachgefragt.
Blackbox ab Juli 2024 bei Kfz-Zulassung Pflicht: TÜV Süd erklärt Ausnahme für bestimmte Fahrzeuge
Auf echo24-Nachfrage erklärt TÜV Süd, dass die Verordnung ausschließlich für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1, also in den meisten Fällen für Pkw und Lkw, gilt, die nach dem 6. Juli 2024 ihre Erstzulassung haben.
Fahrzeugklassen M1 und N1
Zur Fahrzeugklasse M1 zählen Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (gemäß Rahmenrichtlinie 2007/46/EG). Hierzu zählen auch Geländewagen (M1G).
Zur Fahrzeugklasse N zählen Nutzfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zum Transport von Gütern bestimmt sind (gemäß Rahmenrichtlinie 2007/46/EG in Verbindung mit 97/27/EG). Sie gliedern sich nach der zulässigen Gesamtmasse (bis 3,5 Tonnen = N1, mehr als 3,5 Tonnen bis 12 Tonnen = N2 und mehr als 12 Tonnen = N3) und dem jeweiligen Aufbautyp.
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt
Wer einen Gebrauchtwagen an- oder ummelden möchte, kann also aufatmen. Denn: Für Gebrauchtwagen, die vor diesem Stichtag also schon einmal zugelassen waren oder nur umgemeldet werden, gilt die EDR-Pflicht nicht.
Nachrüstoptionen für Gebrauchtwagen: Kann ein „Event Data Recorder“ nachträglich eingebaut werden?
Wer seinen Gebrauchten trotzdem mit einem EDR nachrüsten möchte, wird enttäuscht werden. „Aufgrund der Komplexität der zur Speicherung notwendigen Messwerte und Fahrbedingungen sind eine Vielzahl von Sensoren erforderlich. Insofern ist nicht davon auszugehen, dass es dafür angesichts der Vielzahl an Kraftfahrzeugen im Einzelfall Nachrüstlösungen geben wird“, so TÜV Süd.
Eine mögliche Alternative: sogenannte Unfalldatenspeicher beziehungsweise -datenschreiber, kurz UDS. Diese Geräte lassen sich problemlos in viele Gebrauchtwagen einbauen und habe eine ähnliche Funktionsweise wie ein EDR. Sie sind jedoch nicht so genau, da sie nur auf einen kleinen Teil der Fahrzeugdaten zugreifen können wie Blinker oder Bremslicht.
Der EDR kann dagegen komplexe Daten wie einen Bremsvorgang mit Schleudern erfassen. Wer jedoch einen jüngeren Gebrauchtwagen besitzt, hat im Wagen vielleicht schon einen EDR eingebaut. Denn viele neuere Autos besitzen schon eine solche Blackbox.
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