Alternativen zur Blackbox
Blackbox ab Juli Pflicht: Einfach nachträglich ins Auto einbauen?
VonLisa Kleinschließen- Nils Jaussschließen
Ab Juli wird sie zur Pflicht: die Blackbox im Auto. Doch was ist mit älteren Fahrzeugen? Kann ein „Event Data Recorder“ nachgerüstet werden?
Was im Flugzeug schon seit langem verbaut wird, soll nun auch in Fahrzeugen ab Juli zur Pflicht werden: ein „Event Data Recorder“, kurz „EDR“. Der EDR dient dazu, unfallbezogene Daten kurz vor und kurz nach dem Unfall zu speichern. Diese Daten sollen bei der Unfallaufklärung helfen. Die Blackbox ist eine Unterstützung zu herkömmlichen Methoden zur Unfallaufklärung und darf nur mit einem richterlichen Beschluss ausgewertet werden.
Die Blackbox-Pflicht gilt ab dem Sommer 2024 – und nur für Neuwagen. Einige Fahrzeuge besitzen sogar bereits eine Blackbox. Aber gibt es auch die Möglichkeit, eine Blackbox nachträglich einzubauen?
Blackbox wird Pflicht: Kann ein „Event Data Recorder“ nachträglich in Autos eingebaut werden?
Die Antwort auf die Frage, ob eine Blackbox nachträglich in Autos eingebaut werden kann, ist eindeutig. Wie der TÜV Süd gegenüber echo24.de erklärt, ist es eher unwahrscheinlich, dass es in Zukunft Nachrüstungsmöglichkeiten für so präzise Messgeräte wie eine Blackbox gibt.
„Aufgrund der Komplexität der zur Speicherung notwendigen Messwerte und Fahrbedingungen sind eine Vielzahl von Sensoren erforderlich. Insofern ist nicht davon auszugehen, dass es dafür angesichts der Vielzahl an Kraftfahrzeugen im Einzelfall Nachrüstlösungen geben wird“, heißt es.
Das liegt daran, dass eine Blackbox, die in einer Serie verbaut wird, speziell für das jeweilige Auto-Modell konstruiert und das Fahrzeug mit entsprechenden Sensoren ausgestattet wird. Für verschiedene Modelle sind also verschiedene Blackbox-Systeme erforderlich. Für ein allgemeines Nachrüstungsangebot gibt es auf dem Gebrauchtwagenmarkt eine zu große Vielfalt an Modellen und Baureihen.
Blackbox ab 2024 in Neuwagen Pflicht: Welche Alternativen gibt es für ältere Autos?
Als Alternative gibt es seit einigen Jahren die sogenannten „UDS“ – die Abkürzung steht je nach Hersteller für Unfalldatenspeicher oder für Unfalldatenschreiber. Diese Geräte sind weniger präzise als eine „EDR“-Blackbox, da mit dem „UDS“ nur auf wenige Fahrzeuginformationen zurückgegriffen werden kann, erklärt der TÜV Süd. Etwa Informationen darüber, ob der Blinker oder das Bremslicht zum Unfallzeitpunkt an waren.
Fahrdaten wie Schleudern oder abruptes Bremsen werden nur über im Gerät eingebaute Beschleunigungssensoren erkannt. Diese Sensoren sind deutlich ungenauer als die direkt mit dem Auto verbundene Blackbox. Somit entsprechen die „UDS“ nicht den Vorschriften einer Blackbox und kann nur im begrenzten Umfang als Alternative gesehen werden.
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