Aus Sicherheitsgründen
Änderung bei Autos ab Juli: Rückfahrkamera wird für bestimmte Fahrzeuge zur Pflicht
VonJulia Cuprakowaschließen
Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr schreibt die EU ab Juli 2024 verschiedene Fahrerassistenzsysteme vor – darunter auch die Rückfahrkamera.
Das Jahr 2024 bringt einige Änderungen für Autofahrer. Diese betreffen unter anderem den Führerschein, die Zulassung sowie Assistenzsysteme im Auto. Eine Änderung betrifft sogar fast alle Autofahrer: Den Umtausch des alten Führerscheins in einen neuen. Bis zum 19. Januar 2024 mussten die Jahrgänge 1965 bis 1970 ihren Führerschein umgetauscht haben. Wer als nächstes an der Reihe ist, kann in der Umtauschtabelle nachgeschaut werden.
Aber auch das Thema Sicherheit steht 2024 im Vordergrund. So führt die EU die Pflicht für verschiedene Fahrerassistenzsysteme ein. Dazu gehören für Neuwagen ab dem 7. Juli 2024 unter anderem eine Blackbox, ein Tempomat, ein Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner sowie eine Rückfahrkamera.
EU-Verordnung schreibt vor: Rückfahrkamera ab Juli 2024 in Autos Pflicht
Eine Rückfahrkamera ist nicht nur praktisch, sondern wie Rückfahrsensoren bald Pflicht, wie „autozeitung.de“ berichtet. So will es zumindest die EU. Der Hintergrund: Laut EU-Statistik sind bis zu 95 Prozent aller Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen.
Nach Angaben der EU-Kommission könnten durch die verpflichtenden Fahrerassistenzsysteme auf Europas Straßen bis 2038 rund 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden. Deshalb schreibt die EU neben der Rückfahrkamera folgende Systeme vor:
- Notbremsassistent
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
- Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit
- Abbiegeassistent und Kollisionswarnsystem
- Reifendrucküberwachungssystem
Rückfahrkamera-Pflicht ab Juli 2024 – Autofahrer haften weiterhin bei Unfällen
Laut „futurezone.de“ gilt die neue Pflicht nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für ältere Autos, die nach dem Einführungsdatum verkauft werden. Diese müssen dann mit einer funktionierenden Rückfahrkamera und/oder entsprechenden Sensoren ausgestattet sein. Kauft ein Autofahrer ein älteres Auto mit bereits vorhandener Rückfahrkamera und Sensoren, muss er darauf achten, dass das Gerät einwandfrei funktioniert, sonst drohen Bußgelder.
Rückfahrkamera für bestimmte Autos ab Juli verpflichtend: Die Strafen drohen, wenn sie nicht funktioniert
„Eine nicht funktionierende Rückfahrkamera stellt einen Verstoß gegen die Rückfahrkamera-Pflicht dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden“, heißt es beispielsweise bei Kfz-Versicherungsvergleich. Kommt es durch die Fehlfunktion zusätzlich zu einem Unfall, drohen ebenfalls Bußgelder. Laut „bussgeld-info.de“ drohen folge Strafen:
- Missachtung der allgemeinen Sorgfaltspflicht beim Zurücksetzen – 35 Euro
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren – 80 Euro und 1 Punk
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren mit Unfallfolge – 100 Euro und 1 Punkt
Im Klartext: Mit der Einführung der Rückfahrkamera-Pflicht wird der Autofahrer nicht von seiner Verantwortung im Straßenverkehr entbunden und haftet im Zweifelsfall allein für den entstandenen Unfallschaden. Dies bestätigt auch das Portal Anwalt-Suchservice: „Trotz solcher Systeme muss sich der Fahrer immer noch selbst vergewissern, dass es nicht zu einem Unfall kommt“.
Der Bundesgerichtshof hat übrigens ein Grundsatzurteil zum Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen gefällt. Was genau in Einbahnstraßen erlaubt ist und was nicht, berichtet echo24.de in einem eigenen Artikel.
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