Alles auf einen Blick
Wohnwagen mit B-Führerschein ziehen: Diese Regeln gelten für Autofahrer
VonMelissa Sperberschließen
Campingurlaube sind beliebter denn je. Doch welchen Führerschein benötigen Autofahrer, um einen Wohnwagen ziehen zu dürfen? Entscheidend ist das Gesamtgewicht.
Wer mit dem Wohnwagen in den Urlaub fährt, kann viele Vorteile genießen. Denn: Mit dem „eigenen Zuhause auf vier Rädern“ unterwegs zu sein, kann sogar bequemer als ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung sein. Reiseziele und -dauer können spontan geändert werden, wenn beispielsweise statt Sonnenschein Dauerregen vorhergesagt ist. Besonders Camping-Anfänger dürften sich jedoch die Frage stellen: Darf ich mit meinem Führerschein überhaupt einen Wohnwagen ziehen?
Führerschein zum Wohnwagen-Ziehen: Das sind die Regeln
Wer keinen Anhängerführerschein besitzt, kann zuerst einmal aufatmen. In Deutschland ist es sogar mit einem Führerschein der Klasse B erlaubt, einen Wohnwagen zu ziehen. Doch die Regelungen dazu sind etwas komplizierter: Denn es kommt in diesem Fall auf das Gesamtgewicht des Gespanns an, also von Wohnwagen und Zugfahrzeug, wie der ADAC erklärt..
Für einen Führerschein der Klasse B gilt, dass ein Anhänger bis 750 Kilogramm mit einem geeigneten Zugfahrzeug gezogen werden darf. Das Gesamtgewicht des Gespanns ist dann auf 4.250 Kilogramm begrenzt. Liegt das Gesamtgewicht des Anhängers über 750 Kilogramm, darf das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3.500 Kilogramm nicht überschreiten.
Was ist das zulässige Gesamtgewicht?
Das zulässige Gesamtgewicht bezeichnet „die Summe aus Leergewicht und maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination“, wie der ADAC erklärt. Autofahrer finden die Angabe zum maximalen Gesamtgewicht ihres Fahrzeugs in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 11 oder bei alten Fahrzeugscheinen unter der Ziffer 15.
Unterwegs mit Wohnwagen: Was dürfen Autofahrer mit dem Anhängerführerschein B96 ziehen?
Das Problem der Regelung für Führerscheine der Klasse B: Viele größere Wohnwagen dürfen mit dem „normalen Lappen“ nicht gezogen werden. Wer den Anhängerführerschein umgehen möchte, hat noch eine weitere Möglichkeit: den Anhängerführerschein B96. Durch eine Fahrschulung kann die Fahrerlaubnis der Klasse B erweitert werden.
Wie der ADAC erklärt, handelt es sich bei dem Anhängerführerschein B96 nicht um eine eigene Führerscheinklasse. Deswegen wird beim Führerschein der Klasse B einfach die Schlüsselzahl 96 eingetragen. Wer einen B96 besitzt, darf ein Wohnwagengespann mit dem maximalen Gesamtgewicht von 4.250 Kilogramm fahren.
Wichtig: Anders als beim Führerschein der Klasse B darf beim B96 der Wohnwagen auch schwerer als 750 Kilogramm sein. Die Zusammensetzung des maximalen Gesamtgewichts spielt keine Rolle.
Anhängerführerschein BE: Bei diesen Wohnwagen ist er Pflicht
Falls Wohnwagen und Zugfahrzeug zusammen das maximale Gesamtgewicht von 4.250 Kilogramm übersteigen, benötigen Autofahrer einen Anhängerführerschein BE. Mit diesem Führerschein dürfen Wohnwagen bis 3.500 Kilogramm gezogen werden. Das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns beträgt 7.000 Kilogramm.
Eine Besonderheit stellen Lkw-Führerscheine dar. Mit einem Lkw-Führerschein der Klasse C1E dürfen Fahrer ein Fahrzeug der Klasse C1 (bis zu 7.500 Kilogramm) mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 Kilogramm ziehen. Auch möglich ist die Kombination eines Fahrzeugs der Klasse B mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht bei über 3.500 Kilogramm liegt. Der ADAC weist jedoch darauf hin: „Lkw und Anhänger dürfen zusammen nicht mehr als 12.000 Kilogramm wiegen.“
Ausnahmen für ältere Führerscheine: Diese Wohnwagen dürfen gezogen werden
Es gibt allerdings auch Ausnahmen von dieser Regelung. Wer den Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht hat, hat die Führerschein-Klasse 3 erhalten. Laut ADAC gilt in diesem Fall: Autofahrer dürfen zusätzlich zu der Regelung für Führerscheine der Klasse B ein Auto oder einen Lkw „bis zu 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse sowie Züge mit bis zu drei Achsen (einachsige Anhänger) und einer Gesamtmasse von 12 Tonnen fahren“.
Ab dem 1. Januar 1999 konnte die alte Klasse 3 dank der Führerscheinreform in die neuen Fahrerlaubnisklassen B/BE und C1/C1E umgetauscht werden. Das ermöglicht es Inhabern dieser Führerscheinklassen, vierachsige Züge (zweiachsige Anhänger) mit einem Gesamtgewicht von bis zu 12 Tonnen zu fahren.
Rubriklistenbild: © Sina Schuldt, dpa/ Hannes P Albert, dpa/ Collage: echo24.de

