Klare Vorschriften

Wohnwagen ziehen: Wann es mit dem Führerschein Klasse B erlaubt ist

  • Melissa Sperber
    VonMelissa Sperber
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Viele Wohnwagen können Autofahrer nur dann ziehen, wenn sie einen Anhängerführerschein besitzen. Doch für bestimmte Gespanne gelten Ausnahmen – wichtig ist das Gesamtgewicht.

Urlaube mit einem Wohnwagen sind beliebt, die Vorteile liegen auf der Hand. Das „eigene Zuhause auf Rädern“ ist immer dabei und Reisende sind flexibel, was Zielort und Route angeht. Schnell stellen sich jedoch vor allem neue Campingfans die Frage: Welchen Wohnwagen darf ich mit meinem Führerschein ziehen? Und was gilt, wenn ich keinen Anhängerführerschein besitze?

Wohnwagen ohne Anhängerführerschein ziehen: Gesamtgewicht des Gespanns wichtig

Allgemein gilt in Deutschland: Es kommt auf das Gesamtgewicht des Gespanns, also von Zugfahrzeug und Wohnwagen, an. Da im Ausland jedoch andere Regeln gelten können, sollten sich Reisende vor ihrem Urlaub gut informieren. Das zulässige Gesamtgewicht bezeichnet „die Summe aus Leergewicht und maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination“, wie der ADAC erklärt.

Autofahrer finden die Angabe zum maximalen Gesamtgewicht ihres Fahrzeugs in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 11 oder bei alten Fahrzeugscheinen unter der Ziffer 15. Ist bekannt, welches maximales Gesamtgewicht für das Zugfahrzeug gilt, kann berechnet werden, ob auch ohne Anhängerführerschein ein Wohnwagen gezogen werden darf.

Wohnwagen mit Führerschein Klasse B ziehen: Diese Regeln gelten

Für einen Führerschein der Klasse B gilt, dass ein Anhänger bis 750 Kilogramm mit einem geeigneten Zugfahrzeug gezogen werden darf. Das Gesamtgewicht des Gespanns ist dann auf 4.250 Kilogramm begrenzt. Liegt das Gesamtgewicht des Anhängers über 750 Kilogramm, darf das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3.500 Kilogramm nicht überschreiten.

Zwei Beispielrechnungen des ADAC verdeutlichen die Regelung:

  • Beträgt das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens 750 Kilogramm, darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges maximal 3.500 Kilogramm betragen, damit das Gesamtgewicht des Gespanns 4.250 Kilogramm nicht übersteigt.
  • Beträgt das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens mehr als 750 Kilogramm, darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges maximal 2.750 Kilogramm betragen, damit das Gesamtgewicht des Gespanns 3.500 Kilogramm nicht übersteigt. Bei einem Gesamtgewicht des Wohnwagens von 900 Kilogramm dürfte das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges also noch 2.600 Kilogramm betragen.

Ausnahmen für ältere Führerscheine: Diese Wohnwagen dürfen gezogen werden

Ausnahmen gelten für ältere Führerscheine. Wer den „Lappen“ vor dem 1. Januar 1999 gemacht hat, hat die Führerschein-Klasse 3 erhalten. Laut ADAC gilt dann: Autofahrer dürfen zusätzlich zu der Regelung für Führerscheine der Klasse B ein Auto oder einen Lkw „bis zu 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse sowie Züge mit bis zu drei Achsen (einachsige Anhänger) und einer Gesamtmasse von 12 Tonnen fahren“.

Mit einem Führerschein der Klasse B dürfen gewisse Gespanne gezogen werden.

Ab dem 1. Januar 1999 konnte die alte Klasse 3 dank der Führerscheinreform in die neuen Fahrerlaubnisklassen B/BE und C1/C1E umgetauscht werden. Dadurch ist es für Inhaber dieser Führerscheinklassen möglich, vierachsige Züge (zweiachsige Anhänger) mit einem Gesamtgewicht von bis zu 12 Tonnen zu fahren.

Unterwegs mit dem Wohnwagen: Vorschriften im In- und Ausland beachten

Wer sich unsicher ist, ob er mit einem Führerschein der Klasse B das geplante Gespann aus Zugfahrzeug und Wohnwagen fahren darf, sollte sich vor Reisebeginn beispielsweise bei der zuständigen Führerscheinstelle informieren. Für Wohnwagen gelten zudem aus Sicherheitsgründen strenge Vorschriften, bei deren Nichteinhaltung Bußgelder drohen. Zusätzlich empfehlen sich für Camper bestimmte Versicherungen, damit Fahrer im Ernstfall nicht auf Kosten sitzen bleiben.

Rubriklistenbild: © Oleksandr, stock.adobe.com/ Sina Schuldt, dpa/ Collage: echo24.de

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