Grenzüberschreitende Verfolgung

Bußgeld-Änderung ab Mai: Das kann für Autofahrer richtig teuer werden

  • Lisa Klein
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Autofahrer aufgepasst: Bei der Verfolgung von Temposündern wollen Deutschland und die Schweiz ab 2024 enger zusammenarbeiten. Wer geblitzt wird, muss dann richtig blechen.

Im Mai kommen auf Verbraucher einige Neuerungen zu. Ein neues Gesetz könnte vor allem für Autofahrer teuer werden, die nicht immer ganz genau auf den Tacho schauen. Wer in der Schweiz zu schnell fährt oder falsch parkt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz war jedoch bislang in Sachen Bußgeld-Verfolgung hinderlich. Doch jetzt wollen die beiden Länder enger zusammen arbeiten.

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„Aktuell ist es so, dass Temposünder oder Falschparker aus Deutschland, die ihr Bußgeld in der Schweiz nicht bezahlen, vor allem bei Wiedereinreise mit Problemen rechnen mussten“, erklärte ein Sprecher des „ADAC“ gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“ (dpa). Wer jedoch nicht vorhatte, erneut in die Schweiz einzureisen, konnte das Bußgeld bislang mehr oder minder als „erledigt“ betrachten. Das soll sich mit einem neuen Gesetz ändern.

Das Gesetz zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Polizei und Justiz soll laut Baden-Württembergs Justizministerium zum 1. Mai 2024 in Kraft treten. Beschlossen wurde das neue Gesetz am 19. Oktober 2023 im Bundestag. „Vergleichbare Regelungen waren auch schon im alten, bislang geltenden Polizeivertrag aus dem Jahr 2009 enthalten, jedoch nie in Kraft gesetzt worden“, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums der „dpa“.

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Doch auch das neue Gesetz wird wohl nicht alle Temposünder und Falschparker erwischen. Voraussetzungen für ein sogenanntes „Vollstreckungshilfeersuchen“ ist laut Ministerium, dass die verhängte Geldsanktion mindestens 70 Euro beziehungsweise 80 Schweizer Franken betragen muss. In der Schweiz sind generell Bußgelder teurer als in Deutschland.

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Wer bis zu fünf Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs ist, muss laut „bussgeldkatalog.net“ innerorts und außerorts 40 Franken (etwa 42 Euro) zahlen, auf der Autobahn werden 20 Schweizer Franken (etwa 21 Euro) fällig. Ab sechs bis zehn Kilometer pro Stunde zu viel wird es schon relevant für die grenzübergreifende Ahndung: 120 Schweizer Franken (etwa 125 Euro) werden innerorts fällig, außerorts sind es 100 Franken (etwa 104 Euro), auf der Autobahn „nur“ 60 Schweizer Franken.

Wer mit mehr als zehn Kilometer pro Stunde zu schnell erwischt wird, liegt auf jeden Fall in dem Bereich, in dem das neue Gesetz zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit greift. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h kostet in der Schweiz mindestens 180 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland würden dafür ab 60 Euro fällig werden.

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Je nach Vergehen wird auch Falschparken durch das neue Gesetz grenzübergreifend geahndet. Laut „bussgeldkatalog.net“ kostet das Überschreiten der Parkzeit von vier bis zehn Stunden 100 Schweizer Franken. Auch wer beim Halten zum Ein- und Aussteigen lassen von Personen den Verkehr behindert, muss 80 Schweizer Franken (etwa 83 Euro) blechen. Wer auf einem Behinderten-Parkplatz ohne Berechtigung steht, ist 120 Schweizer Franken (etwa 125 Euro) los.

Aber nicht nur zu schnelles Fahren und Falschparken wird 2024 teurer. Auch andere Änderungen belasten 2024 den Geldbeutel von Autofahrern. Im neuen Jahr wird ein Assistenzsystem Pflicht, manche Autofahrer werden außerdem neue Reifen brauchen, denn bestimmte sind ab 2024 nicht mehr zulässig.

Rubriklistenbild: © IMAGO/ Zoonar