Regelverstöße und Konsequenzen

Falschparken mit Wohnmobil: Bei diesen Fehlern riskieren Camper Bußgeld

  • VonMilea Erzinger
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Die Camper-Saison ist gestartet und mit ihr die Diskussionen über das richtige Abstellen von Wohnmobilen. Was müssen Halter beachten, um Bußgelder zu vermeiden? Die wichtigsten Regeln im Überblick.

Die Urlaubssaison hat wieder begonnen, und damit sind immer mehr Wohnmobile auf den Straßen zu finden. Diese mobilen Urlaubsdomizile sind praktisch und bieten Flexibilität, doch auch Wohnmobil-Fahrer müssen sich an bestimmte Regeln und Pflichten halten, die für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten.

Besonders wichtig ist dabei das richtige Abstellen der Wohnmobile, da es hier häufig zu Konflikten mit Anwohnern und anderen Verkehrsteilnehmern kommt. echo24.de erklärt außerdem, ob Kinder bei der Fahrt auf der Straße im Wohnwagen sitzen dürfen.

An der Straße parken mit Wohnmobilen: Diese Regeln und Ausnahmen gelten für Fahrer

Grundsätzlich ist das Parken von Wohnmobilen am Straßenrand erlaubt, solange keine speziellen Verbotsschilder aufgestellt sind, erklärt der ADAC. Einschränkungen gibt es jedoch für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Diese dürfen an engen Stellen oder vor Grundstückseinfahrten nicht parken, da ausreichend Platz für das Durchfahren von breiten Fahrzeugen gewährleistet sein muss. Auch gegenüber von Grundstückseinfahrten muss mindestens ein Abstand von 3,5 Metern eingehalten werden, so ADAC weiter.

Wohnmobile und Anhänger, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, dürfen nur während des angegebenen Zeitraums im öffentlichen Raum parken. Angekoppelte Wohnanhänger hingegen dürfen ohne Zeitbegrenzung am Straßenrand stehen, solange kein Verbot durch Verkehrszeichen besteht. Abgekoppelte Anhänger dürfen in Wohngebieten jedoch nur maximal zwei Wochen auf demselben Parkplatz stehen. Ein neuer 2-Wochen-Zeitraum beginnt erst dann, wenn der Parkplatz zumindest kurzfristig für andere frei gemacht wurde, erläutert der ADAC.

Bußgeldfalle für Wohnmobile: Was bei Verstoß gegen Parkregeln droht

Werden die Regeln zum Parken und Abstellen von Wohnmobilen nicht eingehalten, drohen empfindliche Bußgelder. Falsches Parken kann nicht nur zu Geldstrafen führen, sondern im schlimmsten Fall auch zum Abschleppen des Fahrzeugs, erklärt der ADAC. Beispielsweise kann das Parken auf Gehwegen nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen erlaubt sein.

Ignorieren Camper diese Regelung, können sie mit Bußgeldern rechnen. Zudem ist das Parken in Wohngebieten für Anhänger über zwei Tonnen in der Zeit von 22 bis sechs Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen untersagt, führt der ADAC aus.

Schon bei kleinsten Fehlern droht Bußgeld: Strafen für falsches Parken von Wohnmobilen

Befindet sich auf einem Parkplatz jedoch das Zusatzzeichen 1010-58, ist dieser ausschließlich Autofahrern vorbehalten. Das Parken eines Wohnmobils auf einem normalen Pkw-Parkplatz kann dann teuer werden, wenn man gegen die Regeln verstößt. Einfach nur dort parken, kostet den Fahrer zehn Euro Strafe. Wenn dabei jemand behindert wird, sind es gleich 15 Euro, erläutert der Bußgeldkatalog.

Gerade in Wohngebieten sorgen dauerparkende Wohnmobile oft für Ärger. (Symbolbild)

Wer sein Wohnmobil über drei Stunden auf einem solchen Parkplatz stehen lässt, muss bereits 20 Euro zahlen. Wenn das Fahrzeug dabei dann auch noch andere behindert, sind es sogar 30 Euro Strafe. Wenn ein Wohnmobil auf dem Gehweg steht und mehr als 2,8 Tonnen wiegt, kann das ebenfalls teuer werden. Der Bußgeldkatalog führt fort: Ohne dabei jemanden zu behindern, sind es 15 Euro Verwarnungsgeld. Wenn es zu einer Behinderung kommt, werden schon 25 Euro fällig.

Steht das Wohnmobil länger als eine Stunde auf dem Gehweg, kostet das nochmal 25 Euro. Bei einer Behinderung sind es dann sogar 30 Euro. Parkt ein Wohnmobil über 7,5 Tonnen in einem Wohngebiet, obwohl es zu dieser Zeit verboten ist, muss der Halter ebenfalls mit einer Strafe von 30 Euro rechnen, so der Bußgeldkatalog. Wie Wohnwagen-Fahrer die ausgeweitete Mautpflicht umgehen können, berichtet echo24.de.

Rubriklistenbild: © Matthias Balk/dpa

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