Ausnahmen und Sonderfälle
Maut-Pflicht ausgeweitet – so können Wohnmobil-Fahrer Gebühr umgehen
VonLisa Kleinschließen
Ab 1. Juli gilt für viele Fahrzeuge eine Mautpflicht. Wohnmobile sind unter bestimmten Bedingungen davon befreit. Was Halter jetzt wissen müssen und unbedingt machen sollten.
Im Juli kommen einige Änderungen auf Verbraucher und Autofahrer in Deutschland zu. Im Straßenverkehr gibt es gleich zwei große Neuerungen: Blackboxen werden ab Juli Pflicht. Und: Die Mautpflicht wird ausgeweitet – was auch für Wohnmobil-Fahrer Folgen hat.
Ab dem 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen – bislang lag die Grenze bei 7,5 Tonnen. echo24.de erklärt, wie Wohnmobil-Fahrer verhindern, die neue Mautgebühr zahlen zu müssen.
Maut wird ab Juli ausgeweitet: Diese Bedingungen gelten für Wohnmobil-Fahrer für eine Befreiung
Nicht alle Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen müssen die Maut ab 1. Juli zahlen. Ausgenommen von der Maut sind laut „ADAC“ Handwerkfahrzeuge unter 7,5 Tonnen und laut Shell „Shell“ auch E-Fahrzeuge. Für Wohnmobile gilt laut „ADAC“ ebenfalls keine Mautpflicht – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Busse, Wohnwagen und Campingfahrzeuge sind laut „Shell“ generell von der Maut befreit. Für Fahrzeuge, die dauerhaft mit einer „Wohneinrichtung“ ausgestattet sind und „die ausschließlich der Personenbeförderung und nicht dem Transport von Gütern dienen“ gilt in Deutschland keine Mautpflicht. Das gelte laut „ADAC“ auch für Lkw mit Kofferaufbau, die zu einem Wohnmobil umgestaltet wurden.
Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen mit eigenem Ladebereich oder angekuppeltem Transportanhänger gilt laut „ADAC“ außerdem: Der Wohnbereich muss „mindestens 50 Prozent der Nutzfläche betragen“, damit das Fahrzeug mautfrei bleibt. echo24.de berichtet außerdem, was bei Wohnwagen-Fahrten streng verboten ist – diese Regeln sollten Fahrer kennen.
Für diese Wohnmobile kann eine Maut fällig werden – was Halter für eine Befreiung tun sollten
Und jetzt wird es schwierig: Laut „ADAC“ erkennen die Mautkontrollsysteme Wohnmobile als solche – aber nicht alle. Ist das der Fall, könnte automatisch eine Maut anfallen. Problematisch ist es vor allem für alle, die etwa ihre Fahrzeuge umgebaut haben – so mancher hat sein Wohnmobil als Lkw zugelassen. Für diese Fahrer wird theoretisch eine Maut fällig. Wer die Maut nicht zahlt, muss mit Bußgeldern rechnen.
Denn die Systeme erkennen möglicherweise nicht, dass es sich um ein Wohnmobil handelt. Laut „ADAC“ bleiben auch Lkw von der Mautpflicht befreit, wenn das Fahrzeug „ausschließlich als Wohnmobil genutzt wird“. Die Beweislast gegenüber der Betreibergesellschaft „Toll Collect GmbH“ liegt allerdings beim Halter. Um Ärger zu vermeiden, sollten Halter daher rechtzeitig handeln.
Tipps für Wohnmobil-Fahrer: So wird keine Mautgebühr fällig
Der „ADAC“ gibt einen Tipp für Wohnmobil-Fahrer: Halter können ihr Fahrzeug auf freiwilliger Basis vorab bei „Toll Collect“ als Wohnmobil registrieren lassen. So lassen sich laut BALM „unnötige Ausleitungen, Kontrollen und Nacherhebungsbescheide weitestgehend vermeiden“. Das geht ganz einfach online.
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Halter sollten außerdem am besten ihr als Lkw zugelassenes Wohnmobil ummelden. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) empfiehlt eine Zulassung als „Sonstiges Kfz Wohnmobil“ statt als Lkw. Damit sollten sich Fahrer Ärger ersparen können.
Wichtig zu wissen: Die Registrierung gilt nur für zwei Jahre – dann muss sie erneuert werden. echo24.de fasste bereits zusammen, was im Juli 2024 für Verbraucher alles neu ist.
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