Führerscheine werden gewechselt

Umtauschfristen für Führerschein: Diese Jahrgänge haben bis 2033 Zeit

  • Melissa Sperber
    VonMelissa Sperber
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Millionen Autofahrer müssen in Deutschland in den kommenden Monaten und Jahren ihren Führerschein umtauschen. Doch haben überhaupt alle „Lappen“ ein Ablaufdatum?

Bis 2033 müssen in Deutschland rund 15 Millionen Papierführerscheine und 18 Millionen Scheckkartenführerscheine umgetauscht werden. Denn in Zukunft sollen Führerscheine EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Durch eine Erfassung in einer Datenbank sollen mögliche Missbrauchsfälle vermieden werden.

Verschiedene Umtauschfristen für die Führerscheine sollen vermeiden, dass Ämter von einer Bearbeitungswelle überrollt werden. Doch für Autofahrer bedeutet das vor allem: Verwirrung. Denn wer es verpasst, seinen „Lappen“ rechtzeitig umzutauschen, muss mit Ärger rechnen, wenn er in einer Verkehrskontrolle erwischt wird.

Ablaufdatum für Führerscheine – unterschiedliche Regelungen in Deutschland

Um das zu vermeiden, müssen Autofahrer also wissen, wann sie ihren Führerschein umtauschen müssen. Was einige zu der Frage bringt: Haben überhaupt alle Führerscheine ein Ablaufdatum? Die Antwort: ja und nein.

Wurde der Führerschein ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt, hat er automatisch ein Ablaufdatum. Die „Lappen“ im Scheckkartenformat sind nur noch 15 Jahre gültig und müssen regelmäßig erneuert werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die hinterlegten Daten aktuell sind.

Die kuriosesten und verrücktesten Verkehrsschilder aus aller Welt – das bedeuten sie

Ein Halteverbotschild in Frankreich mit dem Zusatzschild Sauf Bus. Dieses bedeutet, dass hier für alle Fahrzeuge ein Halteverbot gilt, außer für Buse.
Hier ist eine Silfra-Spalte im Þingvellir-Nationalpark abgebildet. Das Schild soll vor Taucher in voller Montur warnen und zur Vorsicht aufrufen.
Verkehrsschild Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km h und Radarkontrolle in Frankreich.
Dieses Verkehrsschild warnt vor Schildkröten, die möglicherweise die Straße überqueren könnten.
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Auf Führerscheinen, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist das Ablaufdatum schon aufgedruckt und kann so einfach nachgeschaut werden. Bei Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2023 ausgestellt wurden, gestaltet sich die Sache etwas komplizierter.

Geburts- oder Ausstellungsjahr? Welche Zahl das Ablaufdatum des Führerscheins bestimmt

Denn egal ob grauer oder rosafarbener „Lappen“ oder weiße Scheckkarte – ursprünglich war für sie kein Ablaufdatum vorgesehen. Durch die neue Umtauschpflicht wurde das nachträglich geändert. Für den Wechsel sind nun zwei Daten entscheidend: das Geburts- oder das Ausstellungsjahr.

Wurde der Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt, ist für Autofahrer das Geburtsjahr entscheidend. Es gelten folgenden Fristen:

  • Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Wurde der Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt, dann ist das Ausstellungsjahr entscheidend. Es gelten diese Fristen:

  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Umtauschfristen für Führerschein: Ausnahme für bestimmte Autofahrer

Doch Vorsicht! Eine Ausnahme beim Umtausch gilt für Autofahrer, die vor 1953 geboren wurden. Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Als Grund nennt das Verkehrsministerium, dass man so sicherstellen will, dass Ältere überhaupt noch fahren wollen. 

Rubriklistenbild: © Marius Becker/dpa

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