Änderungen für Lkw- und Wohnmobilfahrer
Maut im Juli ausgeweitet: Diese Bußgelder drohen nicht zahlenden Fahrern
VonJulia Cuprakowaschließen
Ab Juli wird die Maut in Deutschland ausgeweitet. Die Änderungen treffen Lkw- und Wohnmobilfahrer. Wer die Maut nicht bezahlt, riskiert hohe Strafen.
Wer viel mit dem Auto auf deutschen Straßen und Autobahnen unterwegs ist, weiß eines sicher zu schätzen: keine Pkw-Maut. Denn während in den Nachbarländern die Preise für eine Vignette steigen und als „unverhältnismäßig hoch“ bezeichnet werden, werden Autofahrer in Deutschland nicht zur Kasse gebeten.
Ganz im Gegensatz zu Lkw und so manchem Wohnmobil. Die müssen auch in Deutschland für die Benutzung der Straßen bezahlen. Und die Maut soll ab Juli auch noch ausgeweitet werden, wie echo24.de bereits berichtete. Mit der Ausweitung dürfte auch die Versuchung steigen, die Maut einfach nicht zu bezahlen. Doch welche Strafen drohen, wenn man erwischt wird?
Maut ab Juli ausgeweitet – welche Strafen drohen bei Nichtbezahlen?
Eine Maut ist eine Gebühr für die Benutzung von Straßen durch Fahrzeuge. Sie wird entweder nach Kilometern als Streckenmaut berechnet oder gilt als Vignette für einen bestimmten Zeitraum. Häufig wird eine Maut für Autobahnen oder für bestimmte Streckenabschnitte wie Bergpässe, Brücken oder Tunnel erhoben, heißt es beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Die Höhe richtet sich nach der zurückgelegten mautpflichtigen Strecke, der Gewichtsklasse, der Emissionsklasse und der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination, so die BALM weiter. Kontrolleure und automatische Kontrollgeräte wie Kontrollbrücken oder Kontrollsäulen überprüfen die Entrichtung der Maut. Was passiert, wenn die Maut nicht bezahlt wird?
Maut-Pflicht in Deutschland: Ordnungswidrigkeitenverfahren und Bußgelder drohen bei Nichtbezahlen
Wird festgestellt, dass die Maut nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet wurde, werden zwei voneinander unabhängige Verfahren gleichzeitig eingeleitet:
- Ein Verfahren zur nachträglichen Bezahlung der Maut (sogenannte Nacherhebung der Maut)
- Ein weiteres Verfahren zur Ahndung des Verstoßes gegen das Bundesfernstraßenmautgesetz (Ordnungswidrigkeitenverfahren)
Die BALM und die Toll Collect GmbH sind für die Einziehung der nachträglich zu entrichtenden Maut zuständig. Für die Entrichtung der Maut sind verschiedene Mautschuldner verantwortlich. In der Regel trifft erst den der Halter oder denjenigen, der den Einsatz des Lkw bestimmt hat, beispielsweise der Mieter bei einem Logistikunternehmen.
Maut ab Juli auf 3,5-Tonner ausgeweitet – Bußgelder bei Nichtzahlung drohen
Übrigens: Auch wenn die Maut auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ausgeweitet wird, müssen Wohnmobilfahrer weiterhin keine Maut bezahlen. Vorausgesetzt, das Fahrzeug ist auf den ersten Blick als Wohnmobil erkennbar. Anders sieht es bei umgebauten Lkw oder Transportern aus.
Wer als „Mautpreller“ nicht sofort erwischt wird, sollte sich nicht zurücklehnen. Laut BALM muss die Maut auch vier Jahre später noch bezahlt werden. Außerdem müssen die Fahrer mit einem Buß- oder Verwarnungsgeld rechnen. Die Höhe richtet sich nach dem konkreten Mautverstoß und liegt laut „Bußgeldkatalog für mautspezifische Tatbestände“ zwischen 55 Euro Verwarnungsgeld und 480 Euro Bußgeld.
Rubriklistenbild: © IMAGO / Bihlmayerfotografie/ Yekaterina Khristova/TASS/ Fotocollage: echo24.de
