Neue Maut ab 3,5 Tonnen
Maut-Änderung seit Juli – auf diese Fahrzeuge wird die Pflicht ausgeweitet
VonJulia Cuprakowaschließen
Ab Juli 2024 wird die Mautpflicht in Deutschland auf bestimmte Fahrzeuge ausgeweitet. Betroffen könnten vor allem Wohnmobile sein. Doch nicht alle Fahrzeuge dieser Art müssen zahlen.
Das Jahr 2024 bringt für Autofahrer einige Änderungen mit sich. Einige sind bereits in Kraft getreten, wie zum Beispiel der Umtausch des Führerscheins für einige Jahrgänge. Andere stehen noch bevor. So wird ab Juli die Blackbox für bestimmte Fahrzeuge zur Pflicht. Was das genau für Autofahrer bedeutet, darüber hat echo24.de bereits berichtet. Doch neben der Blackbox und der Rückfahrkamera-Pflicht wird auch die Maut in Deutschland ausgeweitet. Welche Fahrzeuge davon betroffen sind, erklärt echo24.de.
Änderung bei der Maut ab Juli – welche Fahrzeuge von der Ausweitung betroffen sind
Eine Maut ist eine Gebühr für die Benutzung von Straßen durch Fahrzeuge. Sie wird entweder nach Kilometern als Streckenmaut berechnet oder gilt als Vignette für einen bestimmten Zeitraum. Häufig wird eine Maut für Autobahnen oder für bestimmte Streckenabschnitte wie Bergpässe, Brücken oder Tunnel erhoben, heißt es beim Bundesamt für Logistik und Mobilität.
Ab Juli soll genau diese Maut in Deutschland noch ausgeweitet werden, wie der „ADAC“ berichtet. Doch welche Fahrzeuge sind derzeit in Deutschland von der Maut betroffen? Und welche Fahrzeuge sind in Zukunft betroffen?
Änderung bei der Maut ab Juli: Diese Fahrzeuge müssen bereits jetzt Maut zahlen
Nach Angaben des Bundesamtes für Logistik und Mobilität gilt die Mautpflicht bereits für Lkw und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf Bundesautobahnen einschließlich der Tank- und Rastanlagen sowie auf Bundesstraßen.
Außerdem wird die Lkw-Maut durch die Gesetzesänderung an den CO₂-Ausstoß gekoppelt – übrigens steigt die CO₂-Steuer ab 2025 noch einmal, was für alle Logistikunternehmen zusätzliche Kosten bedeuten könnte. Bisher galt die Maut also nur für Lkw. Nun wird die Mautpflicht ab dem 1. Juli 2024 auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ausgeweitet. Doch es gibt einige Ausnahmen, die von der Mautausweitung auch nach dem Stichtag nicht betroffen sind – wenn sie gewisse Tipps beachten oder unter Sonderregelungen fallen.
Mautausweitung ab Juli – diese Fahrzeuge könnten künftig zur Kasse gebeten werden
Wer „Fahrzeuge über 3,5 Tonnen hört“, denkt vielleicht auch automatisch an Wohnmobile. Bedeutet das, dass nun alle Wohnmobilfahrer auf deutschen Straßen Maut zahlen müssen? Immerhin sind in Deutschland rund 160.000 Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zugelassen. Einige davon könnten ab Juli tatsächlich mit der Mautpflicht konfrontiert werden, schreibt der ADAC. Aber: Die meisten sind für die Mautkontrollsysteme von außen eindeutig als Wohnmobile erkennbar und bleiben daher weiterhin mautfrei. Gleiches gilt für Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen.
Ausgebaute oder umgebaute Lkw oder Busse, die von außen nicht eindeutig als Wohnmobil zu erkennen sind, könnten jedoch künftig Probleme mit der Maut bekommen. Dies gilt auch dann, wenn sie als M1 SA (Fahrzeug zur Personenbeförderung/Sonderaufbau Wohnmobil) zugelassen sind.
Rubriklistenbild: © Christian Ohde/Imago (Fotomontage)
