Strafe für „Spaßfahrten“

Ziellos mit Auto unterwegs: Mit dem Bußgeld müssen Spaß-Fahrer rechnen

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Zu schnell, zu langsam oder einfach nur gefahren? Überall lauern Bußgelder. Auch für das planlose Umherfahren können Autofahrer belangt werden, denn Spaßfahrten sind verboten.

Autofahren kann nicht nur Mittel zum Zweck, sondern auch ein Hobby sein. Und unter Umständen sogar ein teures. Vor allem, wenn die Fahrt ohne ein Ziel vor Augen angetreten wird, droht schnell ein Bußgeld. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich beim Fahrzeug um einen Oldtimer, Cabrio, SUV oder gar ein Motorrad handelt. Vielmehr kommt es auf den Lärm und die Abgasbelästigung an, die beim unnötigen Hin- und Herfahren entsteht. Denn nicht nur wer schneller fährt als erlaubt, weil er die Blitzer-Toleranzgrenze nicht kennt, kassiert Bußgeld. Auch wer alle Regeln beim Fahren einhält, aber kein Ziel hat, kann belangt werden.

Bußgeld für planloses Umherfahren mit dem Auto: Datum müssen Hobbyfahrer Strafe zahlen

Das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbaren Abgasbelästigungen sowie das unnötige Hin- und Herfahren wird mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet, wie das „Bundesministerium für Digitales und Verkehr“ schreibt. Ob illegales Tuning am Auto, verbotene Aufkleber oder reflektierende Folie am Kennzeichen ist, spielt erst einmal keine Rolle, doch könnte die Strafe noch erhöhen.

Wer von der Polizei kontrolliert wird und gefragt wird, wohin die Fahrt geht, der sollte keine Spaßfahrt nennen, denn diese wird mit Bußgeld bestraft. Der Grund dafür ist einfach zu erklären: Autofahren erzeugt schädliche Abgase und schon aus Umweltschutzgründen sollte auf unnötige Fahrten verzichtet werden. Doch Spaßfahrten werden aber auch aus einem anderen Grund als Ordnungswidrigkeit nach § 30 der Straßenverkehrsordnung geahndet, wie „Bußgeldkatalog.de“ schreibt. „ERGO.de“ schreibt, dass das das sinnlose Umherfahren vor allem innerorts bestraft wird.

Umweltsünder und Lärmverschmutzung: Spaßfahrten werden bestraft

Gerade in den warmen Sommermonaten beschweren sich Anwohner häufig über den Lärm, den Autos verursachen. Fühlen sich Menschen durch unnötigen Verkehr gestört, kann dies mit einem Bußgeld oder einer Verwarnung geahndet werden, wie „AntenneBayern.de“ schreibt. Auch wer die Autotür laut zuschlägt, riskiert 80 Euro Bußgeld. Demnach sind Spaßfahrten zwar schwer nachzuweisen, aber aus zwei Gründen verboten:

  • Lärmbelästigung
  • Umweltverschmutzung

Die Regelung gilt somit nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Motorrad-Fahrer. Die Sonntags-Spritztour durch die Region gilt somit streng genommen als Vergehen – es sei denn, die Fahrer steuern ein bestimmtes Ausflugsziel oder Restaurant zum Einkehren an.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Zoonar

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