Grundsteuer, Mietpreisbremse und Co.
Änderungen für Mieter 2025: Wer mehr Geld bekommt und wer draufzahlt
- VonVanessa Lutzschließen
Auf Mieter in Deutschland kommen im Jahr 2025 einige Änderungen zu. Während sich manche über mehr Geld freuen dürfen, könnte es für andere teuer werden. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Das kommende Jahr 2025 bringt einige wichtige Änderungen für die Bürger in Deutschland mit sich. So soll der Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer stärker steigen als geplant. Zudem wird der Preis für das Deutschlandticket ab Januar 2025 angehoben. Und auch auf die Mieter in Deutschland kommen im kommenden Jahr einige Neuerungen zu: Während so manche davon profitieren, wird es für andere teurer. Was genau ändert sich hier im kommenden Jahr?
- Anpassung des Wohngeldes
- Mietpreisbremse wird verschärft
- Grundsteuer-Reform steht an
Änderungen für Mieter: Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025
Das Wohngeld, also der staatliche Zuschuss zur Miete für Menschen mit geringerem Einkommen, wird zum 1. Januar 2025 angepasst. Ziel ist laut Bundesbauministerium, dass Erwerbstätige und Rentner, die Wohngeld beziehen, so entlastet werden, dass sie nicht wegen höherer Mieten und steigender Lebenshaltungskosten Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen.
Wohngeldempfänger sollen im kommenden Jahr im Schnitt 30 Euro mehr bekommen, berichtet „finanztip.de“. Damit soll die Höhe des Wohngeldes an die Inflation und die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden.
Änderung steht an: Mietpreisbremse soll bis Ende 2025 verlängert und verschärft werden
Von dieser Maßnahme profitieren Mieter, die auf teurem Pflaster leben: Bis Ende 2025 können Städte und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten weiterhin eine Mietpreisbremse einführen. In den erfassten Gebieten darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Ausgenommen von der Mietpreisbremse bleiben – wie bisher auch – neu gebaute Wohnungen, umfassend sanierte Wohnungen sowie Wohnungen, deren Vormiete oberhalb der nach der Mietpreisbremse zulässigen Miete lag.
Außerdem wird die Bremse nochmal verschärft: Wie auch „immoscout.de“ schreibt, können sich Mieter zu viel gezahlte Miete bis zu 30 Monate ab Vertragsbeginn vom Vermieter zurückerstatten lassen – und das ohne wie bisher zunächst eine Rüge an den Vermieter übermitteln zu müssen.
Grundsteuer-Reform steht 2025 an
Mit der Grundsteuererhebung drohen ab 2025 hohe Belastungen für Eigentümer sowie Mieter. Denn dann tritt eine neue Berechnungsgrundlage in Kraft. Die Grundsteuer ist eine der Betriebskosten, die Vermieter auf ihre Mieter umlegen dürfen. Und das geschieht in der Regel über die jährliche Nebenkostenabrechnung.
Laut dem „Deutschen Mieterbund“ zahlen Mieter derzeit durchschnittlich 18 Cent Grundsteuer pro Quadratmeter und Monat. Letztendlich ist es allerdings vom Grundstück, dem Gebäude und dem kommunalen Hebesatz anhängig, wie viel man zahlt. Wie sich die im Jahr 2025 eintretende Reform tatsächlich auswirken wird, wissen noch die wenigsten Hausbesitzer. Informationsschreiben hierzu werden laut Medienberichten aktuell verschickt.
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