Millionen Bürger betroffen

Diese Führerscheine sind ab 2025 ungültig – Bußgeld droht

  • Julia Hanigk
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Bis 2033 müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld.

München – Es gibt derzeit noch zahlreiche Fahrer, die mit einem Führerschein aus Papier unterwegs sind. Allerdings wird bis 2033 die Gültigkeit aller Papier-Führerscheine aufgehoben. Daher ist es notwendig, dass alle Inhaber diese nach und nach gegen die neuen Kartenformate austauschen. Das betrifft alle Führerscheine der Klasse Drei, die bis zum 31. Dezember 1998 in Grau, Weiß oder Rosa ausgestellt wurden. Aber auch bestimmte Jahrgänge von Scheckkarten-Führerscheinen sind davon betroffen. Wer sich nicht an diese Regelung hält, muss mit einer Geldstrafe rechnen.

Nächste Frist kommt: Millionen Führerscheine müssen bis 2025 umgetauscht werden

Wie der ADAC bekannt gibt, betrifft diese Änderung etwa 15 Millionen Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden. Sie alle müssen sukzessive umgetauscht werden.

Bei den Papier-Führerscheinen bestimmt das Geburtsjahr des Fahrers, welche Frist für den Umtausch gilt. Einige dieser Fristen sind bereits abgelaufen. Als Nächstes sind die Geburtsjahrgänge von 1971 oder später an der Reihe, ihre Fahrerlaubnis in das aktuelle Format umzutauschen. Für sie gilt eine Frist bis zum 19. Januar 2025 – bis dahin muss der neue Führerschein vorliegen.

Die Umtauschfristen für die Jahrgänge mit Papier-Führerschein:

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319. Januar 2033
1953-195819. Juli 2022
1959-196419. Januar 2023
1965-197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

Der Umtausch des Führerscheins in das Kartenformat ist obligatorisch. Das bedeutet: Wer nach Ablauf der Frist noch mit dem alten Format unterwegs ist, muss mit einer Geldstrafe rechnen, wie echo24.de schreibt. Es wird eine Verwarnungsgebühr von 10 Euro erhoben, unabhängig davon, ob es sich um einen Pkw- oder Motorradführerschein handelt. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine Straftat.

Papierführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit.

Umtausch betrifft auch einige Besitzer von Kartenformat-Führerscheinen

Wer bereits einen Führerschein im Kartenformat besitzt, der bis 2013 ausgestellt wurde, muss diesen ebenfalls umtauschen. Hierbei wird nach dem Ausstellungsdatum gerechnet. Dabei ist wichtig, dass ein spezielles Häkchen bei der Klasse CE 79 gesetzt wird. Wer dies versäumt, verliert die Fahrerlaubnis: „Tut man dies nicht, darf man [nur noch] Pkw und Lkw bis 7,5 Tonnen ziehen, wobei man mit dem 7,5 Tonner auch weiter Anhänger ziehen dürfte, solange das Gespann max. zwölf Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat“, so der ADAC. Personen, die 50 Jahre oder älter sind, benötigen zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung und die Klasse wird auf fünf Jahre befristet.

Diese Umtauschfristen gibt es für Personen mit Karten-Führerschein:

AusstellungsdatumUmtauschfrist
1999-200119. Januar 2026
2002-200419. Januar 2027
2005-200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201419. Januar 2033

Umtausch auch online möglich – Verbraucher benötigen einige Dokumente

Unabhängig davon, wann die Fahrprüfung abgelegt wurde, darf man weiterhin fahren – eine erneute Prüfung ist nicht erforderlich. Lediglich der Führerschein selbst muss umgetauscht werden. Um den Umtauschprozess reibungslos zu gestalten, sollte man bei der Beantragung direkt die richtigen Unterlagen dabei haben. Benötigt werden der alte Führerschein und ein gültiges Ausweisdokument, wie Reisepass oder Personalausweis. Zudem ein biometrisches Passfoto und eine Bestätigung über das Sehvermögen. Die Kosten für den Umtausch liegen je nach Ort zwischen 25 und 30 Euro.

In vielen Orten ist dieser Umtausch mittlerweile auch online möglich. Die benötigten Unterlagen sind dieselben wie bei einem Besuch beim Amt. Informationen dazu finden Sie beispielsweise auf dem Service-Portal Baden-Württemberg. (jh)

Rubriklistenbild: © Andreas Gora/IMAGO

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