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Führerschein-Umtausch bis Januar nicht vergessen: Diesen Jahrgängen droht Bußgeld

  • Michaela Ebert
    VonMichaela Ebert
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Die nächsten Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht werden. Betroffen sind wieder einige Jahrgänge, denen bei Versäumnis ein Bußgeld droht.

Autofahrer müssen sich immer wieder auf viele Änderungen und Neuerungen einstellen. So gibt es seit Juli 2024 in bestimmten Fahrzeugen eine Pflicht für Assistenzsysteme, auch eine regelmäßige Fahrkontrolle von Fahrern ab einem Alter von 60 Jahren wird immer wieder diskutiert. Personen, die das betrifft, könnten zudem noch einen alten Führerschein besitzen, der bald umgetauscht werden muss.

Denn die Zeiten der unbefristeten Führerscheine sind wohl unlängst vorbei. Seit Januar 2013 werden nur noch Führerschein-Karten mit Ablauf-Datum ausgestellt. Spätestens alle 15 Jahre müssen sie erneuert werden. Und auch die grauen oder rosa Papier-„Lappen“, die nicht über ein solches Datum verfügen, müssen Millionen Autofahrer jetzt abgeben.

Gestaffelt nach Jahrgang oder Ausstellungsdatum? Wer den Führerschein umtauschen muss

Betroffen von der Umtauschfrist sind allein rund 15 Millionen Papierführerscheine. Hinzu kommen noch rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Denn auch diese unterliegen der Umtauschfrist. Übrigens gilt diese Frist für Motorradführerscheine der Klasse A gleichermaßen wie für die Pkw-Führerscheine. Damit aber nicht alle Millionen Auto- und Motorradfahrer gleichzeitig das Amt aufsuchen müssen, wurden die Umtauschfristen zunächst nach Jahrgängen gestaffelt.

  • Umtausch nach Jahrgängen gestaffelt: Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden
  • Umtausch nach Ausstellungsdatum gestaffelt: Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden
  • Umtausch von befristeten Führerscheinen, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden: verlieren alle 15 Jahre ihre Gültigkeit

Bereits seit 2022 lauft der Umtauschprozess in Deutschland. Im Jahr 2033 soll er abgeschlossen werden. So haben die Jahrgänge bis 1970 ihre Umtauschfrist mittlerweile verpasst. Diese endete bereits am 19. Januar 2024. Wer den Führerschein nicht umgetauscht hat, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen, wie „Merkur.de“ berichtet. Doch nicht nur das: Der „Lappen“ verliert mit dem Stichtag auch seine Gültigkeit, was gerade im Ausland für erhebliche Probleme und Schwierigkeiten mit den Behörden sorgen kann.

Führerschein-Umtausch nach Jahrgängen: Wem Ärger bei Versäumnis droht

Um sich diesen Ärger zu ersparen, sollten folgende Jahrgänge also besonders wachsam sein und sich das Fristende rot im Kalender markieren, oder noch einmal checken, ob sie die Frist eventuell sogar schon versäumt haben:

Geburtsjahr des AutofahrersFristende für den Führerschein-Umtausch
1953 bis 195819. Juli 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

Nachdem die Führerscheine nach den Jahrgängen gestaffelt umgetauscht wurden, gilt jedoch ein anderes Datum auf dem Dokument: Besitzer von Karten-Führerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden, müssen dann auf das Ausstellungsdatum achten. Diese Umtauschfristen beginnen aber erst 2026. 

Rubriklistenbild: © Björn Hake/Pressedienst Nord/IMAGO

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