Wetter in Baden-Württemberg

Waldbrandgefahr in Baden-Württemberg: Bei diesen Verstößen droht Bußgeld

  • Tobias Becker
    VonTobias Becker
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Die Waldbrandgefahr in Baden-Württemberg steigt derzeit an. Sommerliches Wetter und tagelanger Regenmangel sind die Gründe. Doch welche Regeln gelten jetzt und welche Strafen drohen?

Das sommerliche Wetter in Baden-Württemberg geht weiter – und sorgt für große Waldbrandgefahr im Juni. Schon in den vergangenen Tagen haben Wetter-Experten vor Waldbränden gewarnt, der Index des deutschen Wetterdienstes ist häufig schon dunkelrot. Doch was bedeutet die Waldbrandgefahr eigentlich und welche Regeln gelten? Wichtig zu wissen, denn die möglichen Strafen können enorm sein.

Hitze und Dürre im Sommer: Wetter in Baden-Württemberg sorgt für Waldbrandgefahr

Anfang Mai wüteten noch Unwetter, es drohte ein „zu nasser Mai“, doch dann kam die Wende. Es wurde schlagartig trocken, die Temperaturen stiegen und erreichen aktuell die bisherigen Jahreshöchstwerte mit den ersten Hitzetagen in Baden-Württemberg. Vor allem die lang anhaltende Trockenheit ist ein Problem hinsichtlich der Waldbrandgefahr.

Zwar gab es noch an Fronleichnam vereinzelt teils heftige Unwetter, aber die waren eher der Tropfen auf den heißen Stein. Und schlimmer noch: Regen ist kaum in Sicht. Hier und da fallen ein paar Tropfen, nichts Nennenswertes, wie auch „wetter.net“-Experte Dominik Jung immer wieder verdeutlicht. Und so kommt es, dass die Waldbrandgefahr in Baden-Württemberg stetig steigt. Der Waldbrandgefahrenindex vom deutschen Wetterdienst ist dunkelrot, in einige Regionen wie Waghäusel, Mannheim oder Friedrichshafen herrscht dieser Tage Stufe fünf, die höchste Stufe.

Waldbrandgefahr in Stufen unterteilt – Minister richtet sich an Waldbesucher

Insgesamt gibt es fünf Waldbrandgefahrenstufen. Angefangen bei Stufe 1 nehmen die Vorschriften und Vorsichtsmaßnahmen bis zur höchsten Stufe, der fünften, zu. Der deutsche Wetterdienst führt dazu einen Waldbrandgefahrenindex, den alle Menschen einsehen können, um sich zu informieren. Zusätzlich gehen auch Meldungen über verschiedene Kanäle raus, wenn es richtig schlimm wird. Die Gefahrenstufen im Überblick:

Stufe 1sehr geringe Gefahr
Stufe 2geringe Gefahr
Stufe 3mittlere Gefahr
Stufe 4hohe Gefahr
Stufe 5sehr hohe Gefahr

Besonders nach tagelanger Trockenheit und Hitze ist es wichtig, achtsam beim Waldspaziergang zu sein. „Bis zu zwei Millionen Waldbesucher am Tag sind jetzt gefordert, bei ihren Aktivitäten besonders umsichtig zu sein, um den Lebensraum für Tiere zu respektieren und Waldbrände zu vermeiden“, erklärt auch Peter Hauck, Baden-Württembergs Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Diese Vorsichtsmaßnahmen gelten bei Waldbrandgefahr in Baden-Württemberg

Minister Peter Hauck erklärt auch, dass das „wilde Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten“ im Wald ein Tabu ist. Was viele bereits wissen: Von März bis einschließlich Oktober gilt „in den baden-württembergischen Wäldern ein generelles Rauchverbot“, so Hauck. Das Feuermachen ist in der Regel nur an offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt, außerhalb davon bedarf es eine Genehmigung der Forstbehörde vor Ort.

Wenn die Waldbrandgefahr erhöht ist, handeln die Forstbehörden der jeweiligen Stadt- und Landkreise sowie die Kommunen eigenständig und können die Grill- und Feuerstellen sperren, wie ein Sprecher des zuständigen Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf echo24.de-Anfrage erklärt.

Die Waldbrandgefahr in Baden-Württemberg ist im Sommer teils sehr hoch.

Demnach gibt es jedoch noch härtere Vorsichtsmaßnahmen: „Im Extremfall können auch ganze Waldgebiete für die Öffentlichkeit gesperrt werden, um der Brandentstehung vorzubeugen.“ Wer sich nicht an die Allgemeinverfügungen, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein können, hält, riskiert neben der Waldbrandgefahr auch heftige Strafen!

Waldbrandgefahr in Baden-Württemberg: Diese Strafen drohen

Bei Missachtung der Vorgaben des Landeswaldgesetzes (LWaldG) geht es um eine Ordnungswidrigkeit, heißt auch, dass saftige Strafen drohen. „Entsprechende vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße können je nach Einzelfall mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden“, so die Antwort des Ministeriums gegenüber echo24.de. Aber es geht noch heftiger!

Ein fahrlässig oder durch unvorsichtiges Verhalten ausgelöster Waldbrand stellt in der Regel eine Brandstiftung dar, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB § 306) geahndet wird. Dort steht: Wer fremde Wälder, Heiden oder Moore oder in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“ Da lohnt es sich, vor dem Spaziergang im Wald doch mal schnell die geltenden Bestimmungen ausfindig zu machen.

Von einer „Katastrophe“ weit entfernt – Waldstrategie gegen steigende Waldbrandgefahr

Die Warnungen wegen der herrschenden Waldbrandgefahr können sich auch durch den Sommer 2023 ziehen, der laut Wetter-Experten Dürre und Hitze im Gepäck haben soll. Eine Waldbrandkatastrophe scheint aber vorerst weit entfernt zu sein, das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz teilt mit: „Im Landesdurchschnitt hatten die Waldbrände der vergangenen Jahre in Baden-Württemberg eine Größe von ca. 0,2 Hektar und sind damit weit von einer möglichen ‚Waldbrandkatastrophe‘ entfernt.“

Demnach gibt es zwar Regionen, in denen auch einzelne größere Waldbrände vorkommen können, das Wort „Katastrophe“ ist derzeit jedoch nicht angebracht. Doch die Landesforstverwaltung Baden-Württembergs hat in der Waldstrategie auch das steigende Waldbrandrisiko einbezogen. Forstbehörden und Feuerwehren arbeiten eng zusammen, spezielle Waldbrandeinsatzkarten und Waldbrandmanagementkonzepte werden nicht nur in Baden-Württemberg, sondern bundesweit erstellt, laut zuständigem Ministerium.

Rubriklistenbild: © Sven Kaeuler/TNN/dpa / Stefan Sauer/dpa/Symbolbild / Collage: echo24.de

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