Ruhestand in Deutschland

Renten-Altersgrenzen steigen 2025 weiter an – wer betroffen ist

  • Julia Cuprakowa
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Das Renteneintrittsalter in Deutschland steigt stetig. Doch was bedeutet das für diejenigen, die sich auf den Ruhestand freuen?

Nach einem langen Arbeitsleben freuen sich die meisten Senioren auf den Ruhestand. Doch wie lange ist „lang“ eigentlich? Wann kann man in Deutschland in Rente gehen? Das hängt von drei Faktoren ab, wie echo24.de bereits berichtete. Einer davon ist die Altersgrenze. Diese wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Doch was bedeutet das konkret für die Seniorinnen und Senioren? Mit wie vielen Jahren können Senioren also in diesem Jahr in Rente gehen?

Ruhestand in Deutschland: Wann können Senioren in Ruhestand gehen?

Die Regelaltersgrenze für die Regelaltersrente wird bis zum Jahr 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Der aktuelle Geburtsjahrgang 1960 erreicht somit die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten.

Für die später Geborenen steigt das Eintrittsalter in 2-Monats-Schritten weiter an. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Altersgrenze einheitlich bei 67 Jahren. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf ihrer Internetseite mit.

Anhebung des Renteneintrittsalters – auch für besonders langjährig Versicherte

Es steigt aber nicht nur die reguläre Altersgrenze, sondern auch die für besonders langjährig Versicherte. Wie die DRV weiter mitteilt, steigt die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (früher Rente ab 63) schrittweise von 63 auf 65 Jahre. 1961 Geborene können diese Altersrente bereits mit 64 Jahren und sechs Monaten beziehen. Für später Geborene erhöht sich die Altersgrenze um zwei Monate pro Jahrgang.

Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Altersgrenze einheitlich bei 65 Jahren. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden, wenn mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Eine vorzeitige Inanspruchnahme, auch mit Abschlägen, ist bei dieser Rentenart nicht möglich.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Uwe Umstätter

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