Anpassung der Einkommensgrenze
Mehr Geld vom Staat für Sparer – Änderung für Arbeitnehmer 2024
VonJulia Cuprakowaschließen
Beim Vermögensaufbau vom Staat unterstützt werden? Für Geringverdiener ist das möglich – mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Ab 2024 profitieren mehr Menschen davon.
Bis zu 122 Euro im Jahr: Das ist der Höchstbetrag, den der Staat Sparern mit geringem Einkommen zu ihren Sparprodukten dazu gibt. Voraussetzung ist, dass das Geld in ein Produkt für vermögenswirksame Leistungen oder in einen Bausparvertrag fließt. Neu ist, dass mehr Menschen von der Förderung profitieren können. Neben Arbeitnehmer erhalten auch Rentner, Minijobber und Eltern mehr Geld im kommenden Jahr.
Denn ab 2024 werden die Einkommensgrenzen angehoben. Doch das ist nicht die einzige Änderung, die auf Arbeitnehmer zukommt: Nicht nur die Einkommensgrenze für die staatliche Förderung für Arbeitnehmer wird angehoben, auch Arbeitszeiten, Mindestlohn und Co. ändern sich, wie echo24.de bereits berichtete.
Arbeitnehmer-Sparzulage: Anhebung der Einkommensgrenze im Jahr 2024
Wie die „Deutsche Presse-Agentur“ berichtet, durften ledige Steuerzahler bisher nicht mehr als 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr haben, um einen Bausparvertrag gefördert zu bekommen. Bei anderen förderfähigen Sparprodukten lag die Grenze bei 20.000 Euro.
Im Jahr 2024 wird die Grenze für beides auf 40.000 Euro angehoben. Für Verheiratete verdoppelt sich die Einkommensgrenze entsprechend auf 80.000 Euro. Damit können deutlich mehr Menschen von der Zulage profitieren. Übrigens: Mit ein paar einfachen Steuertricks bleibt Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto.
Mehr Geld vom Staat für Sparer: Förderung mit Steuererklärung beantragen
Die Sparzulage muss mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden und wird bei Bewilligung vom zuständigen Finanzamt festgesetzt. Der Antrag muss „spätestens nach vier Jahren der Anlage gestellt und die vermögenswirksamen Leistungen vom Anlageinstitut bescheinigt werden“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Eine direkte Auszahlung der Zulage erfolgt jedoch auch bei Bewilligung durch das Finanzamt nicht. Vielmehr würden die gewährten Beträge angesammelt und erst dann in einer Summe ausgezahlt, wenn die entsprechenden Bedingungen der Sparprodukte – wie etwa das Erreichen der Sperr- und Rückzahlungsfristen – erfüllt sind, so der Bund der Steuerzahler.
Wie viel können Sparer maximal erhalten? Ein Rechenbeispiel schafft Klarheit
Und wie hoch ist die Förderung konkret? Der Staat gibt 20 Prozent der angelegten vermögenswirksamen Leistungen dazu, sofern sie 400 Euro im Jahr nicht übersteigen. Für die Anlage in einen Bausparvertrag gibt es 9 Prozent Zuschuss, sofern die jährliche Anlagesumme 470 Euro nicht übersteigt.
Wer also in beide Anlageformen den zulässigen Höchstbetrag investiert, erhält für seine vermögenswirksamen Leistungen maximal 80 Euro Zulage pro Jahr (20 Prozent von 400 Euro). Für den Bausparvertrag gibt es noch einmal rund 42 Euro Zulage pro Jahr (9 Prozent von 470 Euro). Insgesamt kann man also maximal 122 Euro Sparzulage pro Jahr erhalten.
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