Neuerungen für Angestellte
Mehr Geld oder weniger Geld für Arbeitnehmer? Das ändert sich bei Mindestlohn und Co.
VonJuliane Reyleschließen
Für Arbeitnehmer gibt es im neuen Jahr einige Änderungen und Neuerungen. Einige bringen sogar mehr Geld aufs Konto.
Ab 2024 ändert sich für Arbeitnehmer einiges: Von der Arbeitszeiterfassung über den Mindestlohn für Auszubildende bis hin zum Kinderkrankengeld stehen einige finanzielle und gesundheitsfördernde Neuerungen an.
Auch wenn einige Arbeitnehmer mit weniger Lohn ab 2024 rechnen müssen, gibt es für viele auch Grund zur Freude. Nicht nur das Bürgergeld wird ab 2024 erhöht, auch der gesetzliche Mindestlohn wird ab dem neuen Jahr höher ausfallen. In folgenden Bereichen können sich Arbeitnehmer ab 2024 auf Änderungen einstellen:
- Mindestlohn
- Arbeitszeiterfassung
- Fachkräfte
- Betriebliche Geschenke und Feiern
- Einkommensteuertarife
- Kinderkrankengeld
- Minijobs
Das ändert sich für Arbeitnehmer und Auszubildende ab 2024 beim Mindestlohn
Über den Mindestlohn wird oft diskutiert, aber von einer Erhöhung hören viele Arbeitnehmer gerne. Diesmal dürfen sich aber auch die Auszubildenden freuen, denn ab 2024 wird auch der Mindestlohn für Azubis angehoben. Während der Mindestlohn für normale Arbeitnehmer von 12 Euro auf 12,41 Euro steigt, gelten laut Bundesregierung für Auszubildende ab 2024 folgende Mindestlöhne pro Monat:
| Lehrjahr | Monatliches Gehalt |
| 1. Lehrjahr | 649 Euro |
| 2. Lehrjahr | 766 Euro |
| 3. Lehrjahr | 876 Euro |
| 4. Lehrjahr | 909 Euro |
Arbeitszeiterfassung und Fachkräfte: Das ändert sich ab 2024 für Arbeitnehmer
Unternehmen müssen ab 2024 die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten elektronisch erfassen, sofern keine tarifvertraglichen oder kleinbetrieblichen Regelungen gelten. Für viele Beschäftigte bedeutet dies, dass sie zu Beginn „einchecken“ und am Ende des Arbeitstages „ausstempeln“ müssen.
Darüber hinaus soll ab 2024 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingeführt werden. Das Gesetz soll es qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten erleichtern, in ihrem Fachbereich in Deutschland Arbeit zu finden und zu arbeiten, wie „Handwerksblatt“ erklärt.
Betriebliche Geschenke, Feiern und Inflationsausgleichsprämie: Geld für Arbeitnehmer in 2024
Die Freigrenzen für betriebliche Geschenke, sowie Feiern und Veranstaltungen werden erhöht: Ab 2024 ändert sich der Betrag für Betriebe von 35 auf 50 Euro für Geschenke und der Steuerfreibetrag für Feiern und Veranstaltungen von 110 auf 150 Euro pro Jahr, wie „Haufe“ schreibt.
Doch nicht nur hier könnten Angestellte von ihrem Arbeitnehmer profitieren. Bis zu 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber noch steuerfreie Inflationsausgleichsprämien bis zu 3.000 Euro an ihre Arbeitnehmer auszahlen, um deren finanzielle Belastungen durch Inflation zu mindern, wie das „Bundesfinanzministerium“ erklärt.
Änderungen in 2024 – Einkommenssteuertarife, Kinderkrankengeld und Minijob
Zur Vermeidung der „kalten Progression“ wurden die Einkommensteuertarife bis 2024 angepasst. Der Grundfreibetrag steigt im neuen Jahr auf 11.604 Euro, der Spitzensteuersatz greift ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro, wie „Handwerksblatt“ schreibt.
Außerdem gibt es Änderungen für Eltern und Minijobber. Beim Kinderkrankengeld müssen Eltern beachten, dass ab 2024 erst ab dem vierten Krankheitstag des Kindes eine ärztliche Bescheinigung erforderlich ist. Darüber hinaus können Eltern bis zu 15 Tage pro Kind Kinderkrankengeld beziehen, und zwar bis zum 12. Lebensjahr, wie „tagesschau“ schreibt.
Minijobber profitieren ebenfalls von der Erhöhung des Mindestlohns, die für 2024 geplant ist. Sie müssen dann ihre Arbeitszeit nicht reduzieren und können weiterhin rund 43 Stunden im Monat arbeiten. Die jährliche Verdienstgrenze für Minijobber liegt 2024 bei 6.456 Euro, wie „Handwerksblatt“ schreibt. Doch viele Arbeitnehmer müssen mit einem Pkw zu ihrer Arbeitsstelle fahren, deshalb sollten sie die Änderungen für Autofahrer ab 2024 beachten.
Rubriklistenbild: © Collage echo24.de, Fotos: IMAGO / Wirestock und IMAGO / Photothek
