Teure Wohnungen
Änderung für Mieter: Mietpreisbremse soll bis 2028 verlängert werden
VonMichaela Ebertschließen
Mieter, die auf teurem Pflaster leben, können aufatmen: Ein neuer Beschluss regelt die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2028. Was heißt das?
Mieter haben es in Deutschland nicht immer leicht: In Wohnungen gelten oft strenge Regeln – im schlimmsten Fall droht Ärger mit dem Eigentümer. Noch dazu gibt es auch im kommenden Jahr wieder einige Änderungen, die Mieter im Blick behalten sollten, um nicht in eine Preisfalle zu tappen. In Sachen Mietpreisbremse können sie jedoch aufatmen.
Was bringt die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse sorgt in angespannten Wohnungsmärkten dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Sie läuft aktuell bis Ende 2025. Darüber, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung.
Denn nicht nur, dass die Mietpreisbremse ab dem kommenden Jahr verschärft werden soll – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bringt zudem eine Verlängerung bis Ende 2028 auf den Weg. Den entsprechenden Referentenentwurf hat sein Ministerium in die Ressortabstimmung innerhalb der Ampel-Regierung gegeben. Er liegt der „Deutschen Presse-Agentur“ vor, zuerst hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet. Im Koalitionsvertrag war eine Verlängerung „bis zum Jahre 2029“ vereinbart.
Verlängerte Mietpreisbremse und „Quick-Freeze-Verfahren“: Diese Änderungen stehen an
Parallel ging auch ein Entwurf zur Speicherung bestimmter Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken in die Ressortabstimmung. Die Ampel hatte die innerhalb der Koalition umstrittenen Themen miteinander verknüpft. Auch dieser Entwurf liegt der „dpa“ vor, darüber hatte zuerst die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Vorgesehen ist keine Vorratsdatenspeicherung, sondern das sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“.
Was bringt das „Quick-Freeze-Verfahren“?
Beim „Quick-Freeze-Verfahren“ werden die Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung – etwa Mord oder Totschlag – besteht.
Bereits im April war ein Kompromiss zu den beiden Themen verkündet worden. Danach gab es aber neuen Streit zur Mietpreisbremse, und die Vorhaben waren nicht weiter vorangekommen.
Mietpreisbremse bis 2028 verlängert – doch Entscheidung muss begründet werden
Die Landesregierung muss die Entscheidung zur Mietpreisbremse begründen. Wenn sie in einem bestimmten Gebiet wiederholt greifen soll, sieht der Entwurf nun höhere Anforderungen für die Begründung vor. Die neuen Anforderungen sollten sicherstellen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhalte, hieß es aus dem Justizministerium.
Rubriklistenbild: © IMAGO / CHROMORANGE
