Bei Lidl, Kaufland und Co.
Änderungen beim Einkaufen bis 2025: Das kommt auf Kunden an der Kühltheke zu
VonJulia Cuprakowaschließen
Beim Blick in die Kühltheken sollen die Verbraucher bald zusätzliche Informationen auf den Lebensmitteln finden – zur Herkunft von Fleischwaren schon in wenigen Wochen. Auch ein neues Logo ist unterwegs.
Kunden sollen beim Fleischkauf in Supermärkten wie Kaufland und Metzgereien mehr Klarheit darüber bekommen, woher Produkte wie Koteletts sowie Schnitzel stammen und wie die Schweine vor der Schlachtung gehalten worden sind. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hat dazu zwei neue Kennzeichnungen im Bundesgesetzblatt verankert. Nun soll die praktische Umsetzung folgen. Was sich für Verbraucher bis 2025 ändert.
Änderung an der Kühltheke: Herkunftsangabe ab 2024 verpflichtend
Bereits ab 1. Februar 2024 gelten erweiterte Pflichtangaben zum Herkunftsland in der Kühltheke. Und für das künftige staatliche Tierhaltungslogo gibt es einen Fahrplan bis 2025. Die geplanten Zusatzinformationen haben einen einfachen Grund.
Auch beim Fleischkonsum geht der Trend in Richtung Nachhaltigkeit und Tierwohl. Viele Verbraucher interessieren sich daher sehr dafür, unter welchen Bedingungen Lebensmittel produziert werden. Die Unternehmen reagieren darauf und versehen die Verpackungen bereits jetzt mit verschiedenen Kennzeichnungen und Siegeln. Deshalb wollen die Unternehmer mit Zusatzinformationen noch transparenter werden.
Wichtige Änderung an der Kühltheke: Zusätzliche Informationen bei der Fleischkennzeichnung
Informationen über das Herkunftsland der Tiere werden nun für mehr Fleischprodukte verpflichtend, berichtet die „Deutsche Presse-Agentur“. Verbraucher könnten so regionale Wertschöpfung und hohe Umwelt- und Tierschutzstandards unterstützen, sagte der Grünen-Politiker bereits bei der Verabschiedung der Verordnung im Sommer im Bundesrat. Das soll nun umgesetzt werden:
- In Supermärkten, Metzgereien, Hofläden und auf Wochenmärkten wird die obligatorische Herkunftslandkennzeichnung auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Für verpackte Ware gilt dies bereits, ebenso für unverpacktes Rindfleisch.
- Das Aufzucht- und das Schlachtland sind auf kleinen Schildern an der Ware oder auf Bildschirmen anzugeben. Zum Beispiel: „Aufgezogen in: Frankreich. Geschlachtet in: Deutschland“. Fanden Geburt, Aufzucht und Schlachtung in einem Land statt, kann es heißen: „Herkunft: Deutschland“.
- Wird überwiegend Fleisch gleicher Herkunft verkauft, reicht auch ein allgemeiner Hinweis im Geschäft. Zum Beispiel ein gut sichtbarer Aushang: „Unser gesamtes Schweinefleisch in der Theke stammt aus Deutschland“.
Auch eine bundesweite Ausweitung der Herkunftskennzeichnung in Restaurants und Gaststätten wird im Ministerium geprüft, wie ein Sprecher sagte. Die Abstimmung eines Entwurfs innerhalb der Bundesregierung ist demnach für das Frühjahr 2024 geplant.
Änderung der Fleischkennzeichnung ab 2025: Das verpflichtende Tierhaltungslogo
Zu den Lebensbedingungen der Tiere gibt es bereits seit 2019 eine weit verbreitete freiwillige Kennzeichnung der großen Supermarktketten mit dem Aufdruck „Haltungsform“. Sie umfasst bereits Fleisch von Rindern, Schweinen und Geflügel. Künftig soll ein staatliches Logo hinzukommen, das schrittweise ausgeweitet wird:
- Das Gesetz sieht eine Kennzeichnungspflicht für heimische Produkte vor. Sie soll zunächst mit Schweinefleisch im Handel beginnen. Geplant ist ein System mit fünf Kategorien, wenn die Ferkel nach der Aufzucht in die Mast kommen. Es beginnt mit der Haltungsform „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Stufe „Stall+Raum“ sieht 12,5 Prozent mehr Platz vor, „Frischluftstall“ den Kontakt zum Außenklima. Hinzu kommen die Stufen „Auslauf/Weide“ und „Bio“.
- Der Fahrplan sieht vor, dass die Tierhalter ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes Zeit haben, ihre Haltungseinrichtungen den zuständigen Behörden zu melden – also bis Ende August 2024. Die Kennzeichnung der Produkte wird dann nach einer zweijährigen Übergangsfrist ab September 2025 verpflichtend.
- Das Logo soll sachlich und nüchtern wirken: ein weißes, abgerundetes Rechteck mit dem schwarz umrandeten Schriftzug „Tierhaltung“. Die Haltungsform wird dann durch ein kleineres, schwarz ausgefülltes Rechteck dargestellt – mit fünf kleinen Rechtecken für die fünf Kategorien.
- Es kann auch eine Variante mit mintgrünem Hintergrund verwendet werden, wenn dies besser sichtbar ist. Ein Leitfaden legt auch einheitliche Anforderungen fest, zum Beispiel an die Lesbarkeit. So muss die Schrift je nach Packungsgröße mindestens 0,9 oder 1,2 Millimeter hoch sein.
- Bei gemischten Produkten wie Hackfleisch oder Großpackungen mit Fleisch aus verschiedenen Haltungsformen können in den kleinen Rechtecken Prozentangaben gemacht werden, z. B. „70 Prozent Stall“ und „30 Prozent Stall+Auslauf“.
Özdemir hat bereits angekündigt, dass die Kennzeichnungsregeln zügig ausgeweitet werden sollen. Ein nächster Schritt soll noch in diesem Jahr unter anderem die Außer-Haus-Verpflegung in der Gastronomie sein. Denn die Mehrwertsteuer ist in der Gastronomie wieder von sieben auf 19 Prozent gestiegen. Das bringt viele Gastronomen in die Bredouille. Wie echo24.de bereits berichtete, diskutieren die Betreiber über verschiedene Maßnahmen, um die Umsatzeinbußen auszugleichen.
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