Was Arbeitssuchende wissen müssen

Arbeitslosengeld beantragen: Diese Fristen gelten – finanzielle Konsequenzen drohen

  • Lisa Klein
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Arbeitssuchende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I. Doch es müssen wichtige Fristen eingehalten werden – sonst gibt es vorerst kein Geld.

Wer seinen Job verliert, hat mehrere Optionen Unterstützung zu erhalten: Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann das Arbeitslosengeld I beziehen. Das Bürgergeld hat 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst. Während es sich bei dem Arbeitslosengeld I um eine Versicherungsleistung handelt, ist das Bürgergeld eine staatliche Leistung für Bedürftige. Im Gegensatz zum Bürgergeld sind die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung unabhängig vom Vermögen des Empfängers, nicht wie beim Bürgergeld.

Dennoch müssen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I nicht nur bestimmte Bedingungen erfüllt sein – es müssen vor allem bestimmte Fristen eingehalten werden. Welche Schritte wichtig sind.

Arbeitssuchend oder arbeitslos melden: Diese drei Schritte sind wichtig – so funktioniert es

Der erste Schritt: „Wenn Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden, müssen Sie sich mindestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bei Ihrer Arbeitsagentur arbeitssuchend melden“, erklärt Susanne Eikemeier von der Bundesagentur für Arbeit der „dpa“. Wer es kurzfristiger erfährt, muss sich innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden melden.

Schritt zwei: Arbeitssuchende können sich frühestens drei Monate vor Beginn und müssen sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Seit 2022 ist auch das online möglich, man kann aber auch weiterhin selbst vor Ort erscheinen. Die jeweils zuständige Arbeitsagentur finden Betroffene im Netz – in der Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit.

Für die Online-Meldungen ist jeweils ein Identifikationsnachweis erforderlich, etwa der Personalausweis mit Online-Funktion. Wer sich online arbeitslos meldet, kann auch gleich einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch buchen.

Drittens: Es muss ein Antrag auf Arbeitslosengeld ausgefüllt werden. Auch das geht online. Oder es wird ein schriftlicher Antrag per Telefon geordert. „Ich empfehle, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen, also sobald Sie sich arbeitslos gemeldet haben“, sagt iruna Xenocrat, Fachanwältin für Arbeitsrecht von der Arbeitnehmerhilfe der „dpa“. „Am besten online, dann geht die Bearbeitung schneller.“

Arbeitslosengeld erhalten: Dazu sind Arbeitssuchende verpflichtet

„Halten Sie diese Frist nicht ein, droht eine einwöchige Sperrung und damit eine Verringerung der Auszahlung Ihres Arbeits­losen­geldes“, erklärt „finanz.net“.

Beim persönlichen Gespräch mit einem Berater oder einer Beraterin der Bundesagentur wird ein individueller Fahrplan festgelegt – eine Eingliederungsvereinbarung. „Zu allem, was dort vereinbart wird, ist die arbeitslose Person verpflichtet“, sagt Susanne Eikemeier. „Sie muss zu Terminen in die Arbeitsagentur kommen und ist dazu verpflichtet, selbst alles dafür zu tun, damit die Arbeitslosigkeit beendet werden kann.“ Das kann etwa durch die Aufnahme einer Weiterbildung oder das Schreiben von Bewerbungen geschehen.

Arbeitssuchend melden: Tipps für alle, die ihren Job verloren haben und Geld beziehen möchten

Anwältin Xenocrat rät dazu, gut vorbereitet ins Gespräch zu gehen. Wer etwa angibt, nur in Teilzeit arbeiten zu können, dem könnte das ALG gekürzt werden. Besser ist eine Bereitschaft zur Vollzeitarbeit. Eltern von kleinen Kindern sollten eine Betreuungsmöglichkeit haben. „Wer keine Betreuung gewährleisten kann, ist möglicherweise nicht vermittelbar“, sagt die Arbeitsrechtlerin.

Sie rät außerdem, sich jedes Gespräch mit der Agentur für Arbeit zu notieren. „Auch wenn Sie anrufen wegen einer Auskunft: Fragen Sie nach dem Namen des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin und notieren Sie sich Uhrzeit und Inhalt des Gesprächs. So haben Sie alles schwarz auf weiß.“

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