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Arbeitslosengeld beziehen: So hoch fällt die Zahlung aus – wer Anspruch hat
VonLisa Kleinschließen
Wer plötzlich arbeitslos ist, steht schnell vor finanziellen Problemen. Das Arbeitslosengeld ist eine Überbrückungshilfe, bis ein neuer Job gefunden ist. Wer bekommt es? Und wie viel?
Das Thema Bürgergeld ist im Deutschland in den Fokus gerückt – doch es gibt noch weitere Leistungen, die Menschen ohne Job in Deutschland in Anspruch nehmen können. Das Bürgergeld hat 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst. Das Arbeitslosengeld I gibt es nach wie vor – dabei handelt es sich um zwei vollkommen verschiedene Leistungen. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wie hoch es ausfällt und was sonst noch wichtig ist.
Anspruch auf Arbeitslosengeld: Diese Bedingungen müssen erfüllt sein
Wer eingezahlt hat, bekommt auch etwas heraus. So lautet das Grundprinzip für das Arbeitslosengeld (ALG). Darum steht all jenen, die lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, im Falle eines Jobverlusts auch Arbeitslosengeld zu. Anspruch hat, wer in den vergangenen 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit insgesamt mindestens 12 Monate lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
Bürgergeld und Arbeitslosengeld – wo liegt der Unterschied?
Während es sich bei dem Arbeitslosengeld I um eine Versicherungsleistung handelt, ist das Arbeitslosengeld II – inzwischen Bürgergeld – eine staatliche Leistung für Bedürftige. Im Gegensatz zum Bürgergeld sind die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung unabhängig vom Vermögen des Empfängers, nicht wie beim Bürgergeld.
Bei Arbeitnehmern führt der Arbeitgeber die Beiträge direkt ab, weil sie pflichtversichert sind. Selbstständige müssen sich, um einen Anspruch geltend machen zu können, hingegen freiwillig versichern und entsprechend einzahlen.
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Diese Sonderregelungen gibt es
Und dann gibt es noch Sonderfälle: Auch die Kindeserziehung bis zum dritten Lebensjahr des Kindes zählt als sogenannte „Anwartschaftszeit“ und kann den Anspruch auf Arbeitslosengeld rechtfertigen. Gleiches gilt für Menschen, die einen freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet oder jene, die Krankengeld bezogen haben.
Eine Ausnahme gilt zudem für überwiegend befristete Angestellte: Ihnen genügt unter Umständen auch eine Versicherungszeit von nur 6 Monaten in den vergangenen 30 Monaten für einen Arbeitslosengeld-Anspruch. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Beschäftigungen im Voraus auf höchstens 14 Wochen befristet waren und das Entgelt einen gewissen Wert nicht überstiegen hat.
Wie hoch fällt das Arbeitslosengeld aus? So viel Geld gibt es
Weil das individuell berechnet wird und von verschiedenen Faktoren abhängt, ist es sinnvoll, den „ALG-Rechner“ der Bundesagentur für Arbeit zu nutzen. Nach Eingabe einiger weniger Daten spuckt dieser einen groben Richtwert zur Höhe des erwartbaren Arbeitslosengelds aus.
Ein Beispiel: Ein Single mit Steuerklasse I und einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von 2000 Euro erhält rund 884 Euro ALG pro Monat. „In der Regel kommt man auf etwa 60 oder 67 Prozent seines vorherigen Nettoentgelts“, erklärt Susanne Eikemeier von der Bundesagentur für Arbeit der „dpa“. 60 Prozent sind es für Kinderlose, 67 für Menschen mit Kindern.
Arbeitslosengeld beziehen: Wie lange erhalte ich die Zahlungen?
Zwei Dinge sind dafür entscheidend: Erstens, wie lange man sozialversicherungspflichtig eingezahlt hat. Und zweitens, wie alt man zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit ist. Als Faustformel gilt: Die Anzahl der Einzahlungsmonate geteilt durch zwei ergibt die Anzahl der Bezugsmonate. Gezahlt wird das Arbeitslosengeld I für maximal 24 Monate.
„Im Normalfall haben unter 50-Jährige zwölf Monate Anspruch auf ALG I, vorausgesetzt, sie haben mindestens 24 Monate eingezahlt“, sagt BA-Sprecherin Eikemeier. Bei älteren Arbeitslosen kann die Anspruchsdauer schrittweise auf bis zu 24 Monate steigen.
Sperrfrist für das Arbeitslosengeld: In diesen Fällen gibt es vorerst kein Geld
Wenn Menschen ihre Arbeitslosigkeit etwa selbst herbeigeführt haben oder sich zu spät arbeitssuchend melden, kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängt werden. Solange bekommen grundsätzlich Anspruchsberechtigte dann keine Leistungen.
Wann kann es zur Sperrfrist kommen? „Wenn man selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag abschließt, ohne wichtigen Grund“, erläutert Miruna Xenocrat, Fachanwältin für Arbeitsrecht von der Arbeitnehmerhilfe. „Ein wichtiger Grund wäre zum Beispiel der Umzug zu einem Lebenspartner oder ein Job, der krank macht, und zwar genau bei diesem Arbeitgeber.“ Eine Eigenkündigung zieht normalerweise eine zwölfwöchige Sperrfrist nach sich.
Auch eine fristlose Kündigung wegen eindeutigen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers kann Grund für eine Sperrfrist sein. Oder die Ablehnung eines Jobs während des ALG-Bezugs, auf den man sich vorher beworben hatte. Wie man sich richtig arbeitssuchend oder arbeitslos meldet, welche Fristen gelten und wie die einzelnen Schritte sind, erklärt echo24.de in einem separaten Artikel.
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