Der Grund

Vorsicht beim Pfand: Ausweis sollte niemals abgeben werden

  • Michaela Ebert
    VonMichaela Ebert
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Viele verlangen es – doch es ist rechtswidrig und kann sogar gefährlich sein: Den Personalausweis als Pfand verwenden. Wer das Dokument abgibt, begeht ein Risiko.

Wer sich schon mal Sportgeräte wie ein Ski, Fahrrad oder Taucherausrüstungen ausgeliehen hat, kennt das vielleicht: Die nette Dame hinter der Kasse verlangt den Ausweis als Pfand. Doch der Aufforderung nachzukommen, wäre nicht nur rechtswidrig, sondern kann sogar ziemlich gefährlich sein – nicht nur, weil Bürger in Deutschland der Ausweis ohnehin immer bei sich führen müssen. echo24.de erklärt, warum es so gefährlich ist, den Personalausweis oder Reisepass als Pfand zu hinterlegen.

Ausweis nie als Pfand abgeben: Warum das rechtswidrig und gefährlich ist

Die Gründe dafür sind vielfältig. So eignet sich der Ausweis beispielsweise gar nicht als Pfand, da schlichtweg als Eigentum der Bundesrepublik Deutschland gilt. Allein deshalb gibt es auch ein ganzes Gesetz, welches sich mit dem Personalausweis befasst: das sogenannte Personalausweisgesetz (PAuswG).

Lange muss man die Klausel darin nicht suchen, die das Entleihen des Ausweises an andere untersagt. Schon im ersten Paragrafen steht: „Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben“ (PAuswG § 1 Absatz 1 Satz 3).

Nicht nur verboten, sondern auch gefährlich: Ausweis als Pfand abgeben birgt Gefahren

Das heißt konkret: Beim Einkaufen, Tanken und Co. darf der Ausweis niemals als Pfand verlangt werden. Was aber, wenn der Ausweisinhaber dies freiwillig tut? Auch hier gibt es bereits eine Einschränkung: Laut § 27 Absatz 3 PAuswG muss der Ausweisinhaber stets sicherstellen, dass der elektronische Identitätsnachweis – den ein Personalausweis heutzutage ermöglicht – ausschließlich in sicherer Umgebung erfolgen kann. Kann diese Sicherheit nicht gewährleistet werden, darf der Ausweis nicht abgegeben werden. Zu groß wären die Risiken.

Den Ausweis als Pfand zu hinterlegen, kann nämlich weitreichende Gefahren bergen. Dadurch können zum Beispiel sensible Daten wie Fingerabdrücke und dank einer Änderung ab 2025 auch digitale Bilder in die falschen Hände geraten – ein gefundenes Fressen für Cyberkriminelle also, die für die Daten Lösegeld fordern können. Wird dieses nicht gezahlt, sind alle Daten weg.

Ausweis als Pfand verlangt? Diese Alternativen gibt es

Eine Lücke im Gesetz gibt es aber dennoch – und das ist auch gut so: Behörden sind von der Regelung ausgenommen. Ein Beamter zum Beispiel darf den Ausweis stets nehmen und sicherstellen. Bei der Polizei und in Krankenhäusern kann der Ausweis somit bedenkenlos abgebenden werden. Hier werden die sensiblen Daten verschlüsselt und unzugänglich gemacht.

Was aber tun, wenn die nette Dame aus dem Sportartikel-Verleih nach dem Ausweis fragt? In erster Linie sollte natürlich darauf hingewiesen werden, dass sie das streng genommen gar nicht darf. Verlangt sie dennoch das Pfand, kann zum Beispiel auch der Führerschein abgegeben werden – dann allerdings auf eigene Gefahr.

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