Nach Legalisierung
Ist Kiffen auf dem Balkon erlaubt? Diese Regeln sollten Mieter kennen
VonFabian Girschickschließen
Die Legalisierung von Cannabis wirft viele Fragen auf – darunter auch, was rund um den Konsum erlaubt ist. Darf ich Joints auf dem Balkon rauchen?
Seit 1. April ist es in Deutschland erlaubt, bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich zu haben. Zu Hause ist sogar der Besitz von bis zu 50 Gramm gestattet. Allerdings gibt es auch zahlreiche Einschränkungen. So ist der Konsum von Cannabis beispielsweise rund um Schulen, Kitas, Spielplätze und öffentliche Sportstätten in einem Radius von 100 Metern verboten. Zudem darf auch in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden. Wie es mit dem Autofahren nach dem Cannabis-Konsum aussieht, hat echo24.de kürzlich in einem Artikel zusammengefasst.
Unklar bleibt vielen aber, wie es zum Beispiel mit dem Kiffen auf dem Balkon aussieht – schließlich könnten sich die Nachbarinnen und Nachbarn von dem Cannabis-Geruch gestört fühlen. Laut dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) sei zumindest schon mal der Anbau von Cannabispflanzen auf der Terrasse, dem Balkon oder im eigenen Garten erlaubt.
Anbau von Cannabis auf dem Balkon erlaubt – auch der Konsum von Gras?
Wichtig zu beachten sei jedoch, dass es sich hierbei um einen sonnigen Platz handelt – damit diese auch tatsächlich wachsen können. Allerdings würde der Ertrag laut „RND“ geringer als beim Anbau mit speziellem technischen Equipment in Innenräumen ausfallen. Schließlich sei beim Anbau im Freien nur ein Anbauzyklus pro Jahr möglich, da die Pflanzen nur bei Wärme gedeihen würden.
Doch wie sieht es nun mit dem Konsum von Cannabis auf dem Balkon aus? In einem Interview mit „t-online.de“ erklärt der Rechtsanwalt Bodo Michael Schübel: „Der private Eigenanbau von Cannabis darf keine unzumutbaren Belästigungen oder Störungen für die Nachbarschaft verursachen.“ Dies würde sich insbesondere auf Geruchsbelästigungen und Lärmbelästigungen, die durch den Anbau und Konsum zwangsläufig entstehen können, beziehen.
Weiter heißt es: „In der Nähe von Kindern und Jugendlichen ‚drinnen und draußen‘ bleibt Cannabiskonsum durch Rauchen verboten“. Personen, die hiergegen verstoßen, könnte „mindestens ein Bußgeld“ drohen. Voraussetzung hierfür sei aber, dass man eben Kinder hat – oder in einer der „Verbotszonen“, zum Beispiel neben einem Kindergarten oder einer Schule, wohnt.
Cannabis-Konsum auf dem Balkon: Mietminderungen wegen Kiffern möglich
Darüber hinaus seien laut „t-online.de“ auch Mietminderungen durch den Cannabis-Konsum möglich, wenn es zu Beeinträchtigungen der Nachbarschaft kommt. Hierzu erklärt der Mieterschutzbund e. V.: „[Es] muss selbstverständlich auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden.“
Würde der Cannabis-Rauch oder -Geruch direkt in die benachbarten Wohnungen einziehen, könnte der Vermieter gemäß des Mieterschutzbundes eine Änderung des Rauchverhaltens vorschreiben. Dafür könnte er bestimmte Zeiten festlegen oder den Konsumort ändern. Dies sei allerdings nur möglich, wenn der Nachbar stundenlang auf dem Balkon oder der Terrasse rauchen würde und es durch den Geruch zu einer starken Beeinträchtigung für die anderen Mieter käme.
Ärger wegen Cannabis-Konsum auf dem Balkon: Einzelfallentscheidungen – unklare Höhe der Mietminderungen
Es würde hierbei allerdings auch immer der Einzelfall betrachtet werden. Grundsätzlich gelte jedoch: Wenn der rauchende Mieter nicht nachsichtig ist und die Wohnungsnutzung durch die Geruchsbelästigung erheblich beeinträchtigt, sei eine Mietminderung möglich. Dafür bedarf es jedoch einem objektiven Nachweis, also z. B. Angaben über die Dauer und Häufigkeit.
Bisher gäbe es jedoch noch keine Rechtsprechung darüber, wie hoch die Mietminderung bei Cannabis-Geruch ist. Es wird allerdings vom Berliner Mietverein als realistisch eingeschätzt, dass strengere Maßstäbe als beim Tabak-Geruch angesetzt werden.
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