Teillegalisierung seit 1. April 2024

Recht auf saubere Luft: Was Mieter tun können, wenn der Nachbar kifft 

  • Julia Cuprakowa
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Seit 1. April 2024 ist Cannabis teilweise legal. Besitz, Anbau und Konsum sind erlaubt – doch starker Geruch kann als Belästigung gelten und Ärger mit Nachbarn bringen.

Zu laute Musik, das Nichteinhalten von Ruhezeiten oder auch Geruchsbelästigungen – die Gründe für Nachbarschaftsstreitigkeiten sind oft vielfältig. Geruchsbelästigungen sind nur ein kleiner Teil davon. Wenn der Nachbar Gras oder Zigaretten raucht, kann es passieren, dass der Geruch immer wieder in die Wohnungen anderer Mieter zieht.

Das kann unter Umständen eine erhebliche Belästigung darstellen. Denn grundsätzlich gilt das Gebot der Rücksichtnahme, das bei Zigaretten- oder Grasgeruch nicht mehr gegeben ist. Doch welche Rechte haben Nachbarn von „Kiffern“? Haben betroffene Mieter Anspruch auf eine Mietminderung? Und dürfen Cannabis-Konsumenten wegen des Geruchs angezeigt werden?

Cannabis-Konsum ist in Deutschland legal – weiterhin nicht alles erlaubt: Was gilt beim Kiffen?

Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. Anbau und Besitz von Gras sind nicht mehr strafbar. Vor allem diejenigen, die bereits Gras konsumieren, freuen sich, nicht mehr als Kriminelle zu gelten. Doch die Legalisierung bringt auch einige offene Fragen und neue Probleme mit sich.

Der intensive Geruch von Cannabis kann schnell zum Problem werden – besonders beim erlaubten Eigenanbau von bis zu drei blühenden Pflanzen auf Balkon oder im Garten. Außerdem darf hemmungslos „gekifft“ werden, solange man sich nicht in der Nähe von Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen aufhält. Doch was passiert, wenn Nachbarn sich durch Cannabisgeruch belästigt fühlen?

Starker Geruch von Cannabis kann als Geruchsbelästigung gelten – diese Rechte haben Nachbarn und Mieter

„Wenn der Nachbar kifft und der Geruch andere Mieter stört, kann das als Geruchsbelästigung gewertet werden. Das gilt auch dann, wenn das Rauchen oder Kiffen noch im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietwohnung erfolgt“, heißt es auf dem Online-Portal Mietrecht.

Im Klartext: Stellt starker Cannabisgeruch eine Einschränkung des Gebrauchs der Mietsache (Wohnung, Treppenhaus) dar, kann dies durchaus eine Mietminderung rechtfertigen. Und zwar unabhängig davon, ob das Rauchen oder Kiffen in der Wohnung erlaubt ist oder nicht.

Konfliktlösung bei Cannabisgeruch: So sollten Nachbarn und Vermieter vorgehen

Bevor Nachbarn den Vermieter einschalten, ist es ratsam, zunächst das direkte Gespräch mit dem „kiffenden“ Mieter zu suchen. Zeigt dieser keine Einsicht, kann der Vermieter informiert werden – vor allem, wenn das Rauchen an bestimmten Orten, etwa auf dem Balkon, im Mietvertrag oder in der Hausordnung ausdrücklich verboten ist.

Cannabis ist seit April 2024 teilweise legal – doch starker Geruch sorgt oft für Streit mit Nachbarn. Welche Rechte Mieter und Vermieter haben und wie Konflikte vermieden werden können. (Symbolbild)

In solchen Fällen kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen. Führt diese Abmahnung nicht zum Erfolg, ist eine Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens oder wegen der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses möglich. Da solche Entscheidungen stets individuell getroffen werden, empfiehlt sich im Zweifel eine fachkundige anwaltliche Beratung.

Rubriklistenbild: © Andrey Popov/Panthermedia / dpa / imago / Collage: echo24.de

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