Das kann teuer werden
Gegenstände fliegen bei Unwetter vom Balkon: Das droht Mietern bei Schäden
- VonMilea Erzingerschließen
Herabstürzende Blumentöpfe und fliegen Sonnenschirme: Fallen Gegenstände bei Unwetter etwa vom Balkon, können große Schäden entstehen. Und wer zahlt?
Das Aufziehen eines Sturms oder eines Gewitters kann viele Balkonbesitzer nervös machen. Die Sorge um mögliche Schäden an Eigentum und Pflanzen ist berechtigt. Von beschädigten Möbeln bis zu gebrochenen Fenstern kann die Palette der Schäden vielfältig sein. Gefährlich wird es außerdem, wenn Gegenstände vom Balkon fallen – sie können nicht nur Schaden anrichten, sondern auch Menschen treffen. echo24.de berichtet, wie sich bei Extremwetter richtig verhalten wird.
Die Haftung im Schadensfall hängt von verschiedenen Faktoren ab. Doch wer muss für die Schäden aufkommen? Worauf sich Balkonbesitzer neben Schäden einstellen müssen, wenn Gegenstände während eines Unwetters umherfliegen.
Tipps zum Schutz vor Unwetterschäden bei Sturm: Richtige Vorbereitung für Balkonbesitzer
Um sich und seine Gegenstände zu schützen, können Balkonbesitzer ein paar Vorkehrungen treffen. Es wird empfohlen, wertvolle oder lose Gegenstände, die nicht unbedingt draußen bleiben müssen, rechtzeitig nach drinnen in Sicherheit zu bringen.
Balkonbesitzer können ihre Möbel außerdem zusammenklappen und an einem windgeschützten Ort oder am Geländer festbinden. Sonnenschirme und Markisen sollten eingezogen oder richtig eingepackt werden. Neben starken Windböen können Stürme oft auch Regen oder Hagel mit sich bringen. Daher sollten Balkonbesitzer auch Pflanzentöpfe oder Glastische gut verpacken oder geschützt unterstellen, um Schäden zu vermeiden.
Sturmschäden bei Unwetter: Wer haftet für herunterfallende Gegenstände vom Balkon?
Die Gebäudeversicherung kann Sturmschäden an Gebäuden abdecken, jedoch nicht unbedingt Schäden durch wegfliegende Gegenstände. Beschädigungen an der eigenen Einrichtung, wie beispielsweise Möbel, muss der Mieter selbst tragen. Bei Schäden am Besitz des Mieters durch vom Balkon gewehte Gegenstände muss der Vermieter keinen Schadensersatz leisten, es sei denn, es liegt ein baulicher Mangel oder eine unsachgemäße Installation vor, erläutert „deutsche-schadenshilfe.de“. In solchen Fällen kann sich der Mieter an seine Hausratversicherung wenden, sofern er eine abgeschlossen hat.
Im Falle dessen, dass Gegenstände während eines Sturms vom Balkon fallen und Schäden beim Nachbarn verursachen, trägt in der Regel allerdings der Mieter der Wohnung die Verantwortung. Es wird angenommen, dass der Mieter die herabfallenden Gegenstände nicht ordnungsgemäß gesichert hatte.
Allerdings kann die Situation anders aussehen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Gegenstand sich unter dem Einfluss des Sturms gelöst hat, erklärt „deutsche-schadenshilfe.de“. In einem solchen Fall muss der Bewohner jedoch nachweisen, dass er den Gegenstand angemessen gesichert hatte, was möglicherweise schwierig zu beweisen ist.
Gegenstände sichern bei Unwetter: Das droht, wenn Dinge vom Balkon fliegen
Wenn ein Gegenstand, der ohne die Zustimmung des Vermieters am Balkon angebracht wurde – wie zum Beispiel ein Sonnenschirm, eine Satellitenschüssel oder eine Markise – sich löst und Teile des Balkons, der Fassade oder der Fenster beschädigt, ist der Mieter für den entstandenen Schaden verantwortlich.
In solchen Fällen ist es ratsam, dass sich der Mieter unverzüglich mit seiner Versicherung in Verbindung setzt, um zu klären, ob die entstandenen Schäden möglicherweise durch seine Hausratversicherung abgedeckt sind.
Versicherung greift nicht immer: So schwer muss das Unwetter sein
Generell ist zu beachten, dass Versicherungen erst bei Sturmschäden ab einer Windstärke von acht zahlen. Dies muss vom Versicherten nachgewiesen werden, erklärt „br.de“. Daher empfiehlt es sich, Informationen einzuholen – beispielsweise von den Wetterdiensten. Sollte dennoch Zweifel bestehen, ob tatsächlich mindestens Windstärke acht vorlag, können Betroffene beim Deutschen Wetterdienst (DWD) nachfragen und sich eventuell ein Gutachten erstellen lassen.
echo24.de berichtet bereits darüber, was für Mieter auf dem Balkon und im Garten streng verboten ist. Zudem gibt es einige Pflanze , die Mieter auf dem Balkon nicht haben dürfen.
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