Bis zu 250.000 Euro Strafe
Auf dem Balkon streng verboten: Dann riskieren Mieter richtig hohe Bußgelder
VonAdrian Kilbschließen
Auf dem Balkon ausspannen und dort sein Wochenende oder den Feiertag verbringen, ist für viele Menschen Standard. Doch wer bestimmte Regeln nicht beachtet, dem drohen hohe Strafen.
Der Frühling ist da und damit auch die Zeit, es sich zu Hause so richtig gemütlich zu machen. Wer keinen eigenen Garten hat und nicht vor die Tür möchte, dem bleibt oftmals nur der Balkon, um an die frische Luft zu kommen. Gerade wer zur Miete wohnt, sollte aber unbedingt ein paar Regeln kennen und beachten. Ansonsten drohen teils happige Geldstrafen oder sogar eine Kündigung der Wohnung. Wir geben eine Übersicht, welche Vergehen auf dem Balkon streng unter Strafe stehen.
Auf dem Balkon verboten: Für diese Vergehen drohen hohe Bußgelder
Das bloße Nacktsein ist in Deutschland auf dem Balkon zwar nicht verboten – doch die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo sich ein Nachbar durch die Nacktheit gestört fühlt. Ist das der Fall, kann das freizügige Sonnenbad im Einzelfall eben doch eine „Belästigung der Allgemeinheit“ darstellen und damit ordnungswidrig sein, zitiert die „dpa“ Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von „anwaltauskunft.de“.
In dem Fall müssen die freizügigen Sonnenbader mit einem Bußgeld zwischen 1000 und 5000 Euro rechnen – und womöglich einer Anzeige vom Vermieter. Eine Kündigung droht ihnen deshalb aber nicht. Anders sieht es bei Sex auf dem Balkon aus. Hier kann der Vermieter laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) nach einer Abmahnung auch eine Kündigung wegen einer „Störung des Hausfriedens“ aussprechen, wenn der Beischlaf wiederholt dort vollzogen wird.
Auf dem Balkon verboten: Bis zu 25.000 Euro Bußgeld drohen beim Grillen
Mietvertrag und Hausordnung können das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich unterbinden. Gibt es ein solches Verbot nicht, sollte statt dem Holzkohle- aber trotzdem lieber der Gas- oder Elektrogrill genutzt und die Rauch- und Lärmbelästigung der übrigen Bewohner unbedingt vermieden werden. Sonst kann die Sache vor Gericht gehen, erklärt Anwalt Walentowski. Es gilt „das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“.
Fühlen sich Nachbarn während der geltenden Ruhezeit belästigt, kann das zu einer saftigen Strafe von bis zu 5000 Euro führen. Sollten durch das Grillen auf dem Balkon etwa mit Holzkohle Schäden an der Umwelt entstehen, drohen sogar bis zu 25.000 Euro Bußgeld. Auch der Einsatz einer Feuerschale auf dem Balkon ist verboten, wie „wohnen.de“ schreibt.
Für Cannabis-Konsum und Anbau droht Abmahnung – das müssen Mieter wissen
Seit 1. April ist in Deutschland der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis gestattet. Wer auf dem Balkon gepflegt einen durchziehen möchte, muss aber darauf achten, dass sich Nachbarn durch den unangenehmen Geruch, der durch den Konsum zwangsläufig entsteht, nicht belästigt fühlen. Gleiches gilt für den Anbau von Cannabis auf dem Balkon.
Wenn sich der Mieter nicht an die Regeln hält, kann der Vermieter eine Abmahnung oder im nächsten Schritt sogar eine Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens oder der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses aussprechen.
Wer zudem Kinder und Jugendliche als Nachbarn hat oder gar mit welchen zusammenlebt, muss sich komplett zurückhalten‚ weil nicht der Nähe von Minderjährigen gekifft werden darf. Wer sich nicht daran hält, muss mindestens mit einem Bußgeld rechnen.
Nächtliches Rauchen auf dem Balkon? 250.000 Euro Geldstrafe drohen
Auch bei der Bepflanzung des Balkons gibt es Vorschriften. Es ist zwar grundsätzlich erlaubt, Blumenkästen oder Blumentöpfe auf dem Balkon anzubringen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Blumenkästen ordnungsgemäß befestigt werden und es sichergestellt ist, dass sie bei starkem Wind nicht herabstürzen. Wenn der Mieter dafür trotz Abmahnung des Vermieters nicht sorgt, droht ihm sogar eine fristlose Kündigung, berichtet „t-online“.
Richtig teuer kann es werden, nachts auf dem Balkon zu rauchen. Ein Gericht in Berlin entschied im Fall einer Mieterin, dass sie zwischen 20 und 6 Uhr nicht auf dem Balkon rauchen darf. Tut sie es doch, drohen ihr eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Ordnungshaft. Der Vermieter darf das Rauchen laut dem Gericht individuell einschränken und den Mieter dazu verpflichten, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zu rauchen. Hier haben auch die Nachbarn Mitspracherecht.
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