Neuerung in Deutschland
Ausweis per Post – Änderung sorgt für Zeitersparnis ab November 2024
- VonVanessa Lutzschließen
Behördengänge sind in der Regel zeitaufwändig, aber nötig. Ab November spart man sich diesen, wenn man einen neuen Ausweis und Reisepass abholen möchte. Möglich macht das eine wichtige Änderung.
Termin vereinbaren, langer Fahrtweg, Wartezeit: Für viele Bürger ist der Gang zum Bürgeramt eine ziemlich zeitaufwändige Angelegenheit. Bei Ausweisdokumenten ist das bislang zweimal nötig: Einmal, um es zu beantragen und einmal, um es abzuholen. Vermeiden ließ sich dies bislang nicht, schließlich gilt in Deutschland unter anderem eine Ausweispflicht. Ab November 2024 kommen einige wichtige Änderungen auf die Bürger in Deutschland zu. Und eine davon sorgt dafür, dass man seinen neuen Personalausweis künftig einfacher bekommen kann.
Änderung ab November: Ausweis und Reisepass gibt es dann auch per Post
Der Pflichttermin vor Ort, um seinen Ausweis abzuholen, fällt weg. Stattdessen ist es ab dann möglich, sich sogenannte „hoheitliche Dokumente“, zu denen der Reisepass oder der Ausweis zählen, auf Wunsch direkt per Post zuschicken zu lassen. Lediglich eine zusätzliche Gebühr wird hierfür fällig.
Wer allerdings möchte, kann auch weiterhin seinen Ausweis persönlich bei der Behörde abholen. Hierfür müssen Bürger dann, wie jetzt auch, zweimal bei der Behörde vorstellig werden.
Neuer Ausweis oder Reisepass per Post: So wird die Sicherheit gewährleistet
Diese Neuerung ist bereits seit 2021 bei der Bundesregierung im Gespräch gewesen. Wie das Bundesinnenministerium schreibt, könne mit dieser Neuregelung ab November 2024 sukzessive begonnen werden. „Eine flächendeckende Verfügbarkeit soll bis Mai 2025 erreicht werden“, heißt es weiter.
Doch wie steht es um die Sicherheit der Dokumente, wenn sie per Post zugesandt werden? Das Bundesinnenministerium erklärt, dass zum Schutz der Identität des Ausweisinhabers niemals zeitgleich der PIN-Brief des Personalausweises und die Sendung mit dem Personalausweis in den Briefkasten eingeworfen werden dürfe. „Aus Sicherheitsgründen“ dürfe somit das beim Führerschein angewandte Postzustellverfahren via Einwurf-Einschreiben für den Personalausweis-Direktversand nicht übernommen werden.
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