Tipp für Antragssteller
Antrag auf Bürgergeld: Mit einem Trick geht er am Schnellsten durch
VonMelissa Sperberschließen
Wenn es um die Beantragung von Bürgergeld geht, sind sich viele unsicher. Welche Voraussetzungen gelten? Welche Unterlagen müssen übermittelt werden? Ein Trick erleichtert den Antrag deutlich.
Das Bürgergeld hat 2023 das Arbeitslosengeld I abgelöst – seitdem ist die Höhe der Zahlungen immer wieder Diskussionsthema. Regelmäßig werden Vorwürfe gegenüber der Bundesregierung laut, dass Bürger das Geld ausnutzen und auf ihre Arbeit verzichten würden. Wer wissen möchte, welche Summe ihm oder ihr zusteht, kann das selbst berechnen – ganz unkompliziert ist es jedoch nicht. Doch wie wird Bürgergeld überhaupt richtig beantragt?
Antrag auf Bürgergeld – Jobcenter verrät: Online geht‘s am einfachsten
Online, persönlich, telefonisch oder schriftlich: Wer einen Bürgergeld-Antrag stellen möchte, kann das auf verschiedene Arten machen. Denn eine Formvorschrift gibt es dafür nicht. Formulare finden Antragsteller beim Jobcenter vor Ort oder im Netz. Die Behörde selbst rät allerdings zum Online-Antrag, weil der Vorteile mit sich bringe.
So werden Antragsteller online etwa Schritt für Schritt durch den Antragsprozess geleitet. Entsprechende Hilfetexte unterstützen bei der Eingabe der Daten. Außerdem können dem Antrag auf Bürgergeld sofort geforderte Nachweise beigefügt werden. Ist der Antrag erfolgreich eingereicht, gibt es eine Eingangsbestätigung. Kosten für Porto, Druck oder die Fahrt zum Jobcenter fallen so ebenfalls nicht an.
Bürgergeld-Antrag schnell stellen: notwendige Informationen online übermitteln
Um den Antrag auf Bürgergeld online stellen zu können, ist eine einmalige Registrierung notwendig. Wer bereits ein Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit hat, kann mit den notwendigen Anmeldedaten gleich loslegen. Abgefragt werden bei der Antragstellung grundsätzliche Informationen über die persönlichen Lebensumstände. Hinzu kommen Angaben zu Miet- und Heizkosten, zu weiteren Personen im Haushalt und zu den persönlichen Vermögensverhältnissen.
Wurde der Antrag auf Bürgergeld gewährt, sollten sich Empfänger das Startdatum der Zahlungen gut notieren. Denn das Bürgergeld wird nur für zwölf Monate ausgezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden – oder die Zahlungen können gestoppt werden.
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