Nachlass als Kostenfalle

Erbe ausschlagen? Wann es sinnvoll ist – und wie es funktioniert

  • Adrian Kilb
    VonAdrian Kilb
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Erben kann eine schöne Sache sein – wenn es nicht gerade Schulden sind. Was zu tun ist, um die Erbschaft auszuschlagen und in welcher Frist dies geschehen muss.

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, müssen die Angehörigen zunächst die Trauerfreier organisieren. Ziemlich schnell danach rückt aber das Thema Erben in den Fokus der dem Toten familiär oder persönlich nahestehenden Personen. Etwas kompliziert wird es, wenn kein Testament vorhanden ist. Echo24.de berichtet, was Angehörige in dem Fall beachten müssen. So oder so: Durch Pflichtteile, Steuern und Kostenfallen kann der Nachlass in Deutschland zu einer teuren Angelegenheit werden. Mitunter ist es aus finanzieller Sicht sogar besser, das Erbe auszuschlagen. Wann dieser Schritt sinnvoll ist.

Mit dem Erbfall vereinigen sich zwei bisher getrennte Vermögensmassen, nämlich die Aktiva und Passiva des Erblassers mit den Aktiva und Passiva des Erben. Dieser bekommt also nicht nur die Vermögenswerte des Verstorbenen übertragen, sondern haftet auch für dessen Schulden – und zwar auch mit dem eigenen Vermögen.

Deshalb sollte man sich so schnell wie möglich einen Überblick über die Vermögensverhältnisse des Erblassers verschaffen, rät die Verbraucherzentrale. Das heißt: Konten und die vorhandenen Papiere des Verstorbenen überprüfen. Für denjenigen, der mehr Schulden als Vermögen erbt, könnte es sinnvoll sein, die Erbschaft auszuschlagen. Nachdem man von dieser erfahren hat, muss das allerdings innerhalb von sechs Wochen geschehen.

Wie die Erbschaft ausgeschlagen werden kann: Verbraucherzentrale informiert

Ist beim Gericht ein Testament hinterlegt, bekommen Erben ein Schreiben vom Nachlassgericht, das die Frist beginnen lässt. Ohne Testament startet die Frist bei Inkenntnissetzung vom Tod des Erblassers. Allerdings gibt es laut der Verbraucherzentrale eine Ausnahme: Hat der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland gehabt oder sich der Erbe selbst im Ausland bei Beginn der First aufgehalten, erhöht sich diese auf sechs Monate.

In diesen Fall geht die Erbschaft mitsamt den Schulden an die nächste Person in der gesetzlichen Erbfolge weiter. Deshalb muss die Erbschaft auch für die minderjährigen Kinder und sogar für das noch ungeborene Kind ausgeschlagen werden – wenn diese bei Eintritt des Erbfalles bereits gezeugt waren.

Wo die Erbschaft ausgeschlagen werden muss

Entscheidet sich der Erbe dafür, die Erbschaft auszuschlagen, muss er beim Nachlassgericht, dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder Aufenthalt hatte, persönlich erscheinen, schreibt die Verbraucherzentrale weiter. Dafür entsteht eine Gerichtsgebühr, die sich an der Höhe der Erbschaft orientiert. Alternativ können die Erben auch beim Amtsgericht des eigenen Wohnsitzes aufschlagen oder sich an einen Notar wenden, der eine entsprechende notarielle Erklärung aufsetzt.

Aus finanzieller Sicht kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen.

Auch hierfür entstehen Nachlasskosten, die bei rund 30 Euro liegen, wie die Verbraucherzentrale schreibt. Wichtig ist in dem Fall, dass die beglaubigte Erklärung innerhalb der Frist beim Nachlassgericht eingeht.

Erbe wird ausgeschlagen – was dann mit dem Nachlass passiert

Danach ist der Erbe von der Erbschaft befreit und kann keinen Anspruch mehr auf irgendeinen Teil davon anmelden – auch der Pflichtteil kann nicht mehr eingefordert werden. Hat sich der Angehörige oder Bekannte beim Nachlass bereits bedient, muss er auch persönliche Gegenstände wieder zurückgeben. Schlagen alle infrage kommenden Erben aus, bleibt zum Schluss nur der Staat übrig, der die Erbschaft zwar nicht ablehnen kann, allerdings auch nicht für die Schulden aufkommt.

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