Überblick über Steuersätze

Erbschaftssteuer richtig berechnen – diese Summe geht vom Nachlass weg

  • Melissa Sperber
    VonMelissa Sperber
    schließen

Die Erbschaftssteuer in Deutschland legt fest, wann ein Erbe steuerfrei bleibt – und wann gezahlt werden muss. Erben sollten sich deshalb informieren, welche Regelung für sie greift.

In Deutschland gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zu vererben: Wenn der Erblasser vor seinem Tod keine schriftliche und datierte Verfügung darüber getroffen hat, wer erben soll, gilt für den gesamten Nachlass die gesetzliche Erbfolge. Ansonsten gibt ein Testament Auskunft darüber, wer Geld, Immobilien oder andere Wertgegenstände erhalten soll. Doch Vorsicht: Das Erbe bleibt nur in bestimmten Fällen steuerfrei.

Wann muss Erbschaftssteuer gezahlt werden? Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe wichtig

Erben sollten sich deshalb gut darüber informieren, ab welchem Wert das Erbe versteuert werden muss, denn ansonsten kann der Nachlass durch Steuern, Pflichtteile oder unerwartete Kosten schnell geschmälert werden. echo24.de gibt einen Überblick darüber, mit welchen Erbkosten gerechnet werden muss.

Ob das Erbe nun steuerfrei bleibt oder die Erbschaftssteuer greift, wird in Deutschland durch die geltenden Freibeträge geregelt. Die Regelung ist komplex, denn wie das Bundesministerium der Justiz erklärt, sind in vielen Fällen die Höhe des Vermögens und der Verwandtschaftsgrad entscheidend.

Erbschaftssteuer in Deutschland: Diese Steuerklassen gelten

Klar ist: Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können vom höchsten Steuerfreibetrag profitieren, wenn sie erben. Danach gilt: Je enger der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto höher sind die Freibeträge. Wird allerdings ein Vermögen vererbt, das über den Freibeträgen liegt, muss es versteuert werden.

Die Erbschaftssteuer können Erben selbst berechnen.

Dafür gelten in Deutschland drei Steuerklassen, nach denen die Erbschaftssteuer erhoben wird:

  • Steuerklasse I gilt für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, Kinder (eheliche und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, nicht jedoch Pflegekinder), Enkelkinder und weitere Abkömmlinge sowie für Eltern und Voreltern nur bei Erwerben von Todes wegen
  • Steuerklasse II gilt für Eltern und Voreltern bei Erwerben unter Lebenden, Geschwister (auch Halbgeschwister), Geschwisterkinder, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und den geschiedenen Ehepartner
  • Steuerklasse III gilt für alle übrigen Erwerber (auch für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft)

Erbschaftssteuer richtig berechnen: Tabelle gibt Überblick über Steuersätze

Wissen Erben, welche Steuerklasse bei der Erbschaftssteuer für sie gilt, können sie ausrechnen, wie viel ihnen von ihrem Erbe nach Zahlung der Steuer bleibt. Die Erbschaftssteuer wird nach folgenden Steuersätzen erhoben:

Wert Erbe (bis einschließlich)Steuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
75.000 Euro7 Prozent15 Prozent30 Prozent
300.000 Euro11 Prozent20 Prozent30 Prozent
600.000 Euro15 Prozent25 Prozent30 Prozent
6.000.000 Euro19 Prozent30 Prozent30 Prozent
13.000.000 Euro23 Prozent35 Prozent50 Prozent
26.000.000 Euro27 Prozent40 Prozent50 Prozent
über 26.000.000 Euro30 Prozent43 Prozent50 Prozent

Die Sparkasse liefert dazu ein Rechenbeispiel: Ein Enkelkind erbt von seinem Opa 220.000 Euro. Es hat einen Freibetrag in Höhe von 200.000 Euro, da seine Eltern noch leben. Es müssen also 20.000 Euro in Steuerklasse I versteuert werden. Die Höhe des Steuersatzes beträgt in Steuerklasse I bei dieser Summe 7 Prozent von 20.000 Euro – es werden also 1.400 Euro Steuer fällig.

Rubriklistenbild: © Hans-Jürgen Wiedl, dpa/ Zoonar.com, Daniela Stärk, Imago/ Collage: echo24.de

Mehr zum Thema