Im Supermarkt und Discounter

Beim Einkauf streng verboten: So machen sich Kunden unwissentlich strafbar

  • Lisa Klein
    VonLisa Klein
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Im Supermarkt gibt es einige Regeln, an die sich Kunden halten müssen. Sogar gängige Verhaltensweisen sind strafbar. Was alles verboten ist, erklärt echo24.de.

„Der Kunde ist König“ – doch gerade beim Einkaufen ist nicht alles erlaubt. Kunden müssen sich auch im Supermarkt und Discounter an Regeln halten. Neben „ungeschriebenen“ Verhaltensregeln gibt es auch so manches, das viele Kunden machen, aber sogar strafbar ist.

Bei vielem sind Supermärkte und Discounter wie Lidl, Kaufland und Co. zwar noch kulant – bei anderen Dingen ist höchste Vorsicht geboten. echo24.de fasst zusammen, was beim Einkaufen verboten ist und was Kunden lieber nicht machen sollten.

Beim Einkaufen streng verboten: Damit machen sich Kunden unwissentlich strafbar

Ganz oben auf der Liste der Dinge, die beim Einkaufen verboten sind, ist das Essen von Lebensmitteln im Supermarkt, bevor sie gekauft worden sind. Laut „Verbraucherzentrale“ gilt: „Vor dem Abschluss des Kaufvertrages an der Kasse gehören die Lebensmittel weiterhin dem Supermarkt. Deshalb dürfen Sie sie aus rechtlicher Sicht eigentlich nicht verzehren.“

Kunden machen sich unwissend strafbar: Was beim Einkauf verboten ist

Frau riecht an einer Shampoo-Flasche im Supermarkt
Kleinkind zo¤hlt Geldscheine in Euro auf dem Boden, 12.10.2020, Copyright: x9fotoartx Panthermedia25740568
zerbrochene Glasflasche auf dem Boden, Deutschland broken glass bottle on stone ground, Germany BLWS612760 Copyright: xb
Foto Manuel Geisser 20.04.2022 Schweizer Einkaufstourismus .Fleischmarkt. Bild : Fleisch - Hamstereinkauf Discounter Sup
Kunden machen sich unwissend strafbar: Was beim Einkauf verboten ist

Doch es gibt ein Aber: Oft zeigen sich hier Supermärkte und Discounter kulant. Vor allem Eltern geben doch gerne mal ihren quengeligen Kindern schon während des Einkaufs Lebensmittel zum Essen in die Hand. In manchen Filialen wird der Verzehr vor dem Kauf toleriert, solange das Produkt an der Kasse auf jeden Fall bezahlt wird.

Am besten sollte zuvor ein Mitarbeiter gefragt werden, ob der Verzehr vor dem Kauf in Ordnung ist. Das gilt nicht nur für verpackte Lebensmittel, sondern auch zum Beispiel beim Probieren von Obst. Hier kann auch fragen helfen: „Möchte der Kunde ein spezielles Produkt probieren, besteht auch hier selbstverständlich die Möglichkeit dazu. In diesem Fall sind unsere Mitarbeiter gerne behilflich und stehen vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung“, erklärt Kaufland gegenüber echo24.de.

Aufreißen von Verpackungen: Erlaubt oder verboten? Darauf kommt es an

Wobei wir schon beim nächsten Punkt wären: das Aufreißen von Verpackungen. Die „Verbrauchenzentrale Baden-Württemberg“ erklärt hierzu: Das Öffnen von Verpackungen sei erlaubt, „wenn dabei weder die Verpackung noch der Inhalt beschädigt werden“. Als Beispiel wird das Öffnen von Duschgel genannt, „um den Geruch zu testen“ oder das Öffnen eines Eierkartons, um diesen auf kaputte Eier zu prüfen.

Doch Achtung: „Wenn man aber allerdings Klebestreifen oder Siegel beim Öffnen zerstört, so muss mindestens der Schaden für die Verpackung bezahlt werden“, erklärt die „Verbraucherzentrale Baden-Württemberg“.

Aufreißen von Getränkeverpackungen: Ist das erlaubt? Preisschild ist entscheidend

Und wie sieht es mit dem Öffnen von Getränkeverpackungen aus? Dürfen Kunden zum Beispiel den Sechser-Pack mit Cola einfach öffnen und nur eine Flasche kaufen? Das kommt ganz darauf an. Den entscheidenden Hinweis gibt das Preisschild, wie „chip.de“ erklärt.

Wird auf dem Schild nicht nur der Gesamtpreis, sondern auch der Preis für einzelne Flaschen oder Dosen aufgeführt, dann dürfen Kunden die Produkte auch einzeln kaufen – und damit die Verpackung aufreißen. Ist kein Einzelpreis zu finden, ist das Aufreißen verboten.

Bis zu fünf Jahre Gefängnis: Einkaufswagen einfach mitnehmen ist verboten

Beim Einkaufen nutzen viele Kunden logischerweise einen Einkaufswagen. Doch auch rund um den Einkaufswagen gibt es bei Kaufland und Co. bestimmte Regeln, die eingehalten werden müssen. Dabei ist eine Sache ganz klar: Mitnehmen und behalten ist verboten. Das ist Diebstahl und kann schlimmstenfalls mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

Doch es gibt eine Ausnahme, wie echo24.de bereits berichtete: Wer sich den Einkaufswagen wirklich „nur kurz mal ausleiht“ und zügig wieder zurückbringt, begeht laut deutschem Recht „lediglich“ eine Gebrauchsanmaßung. Bei manchen Supermärkten ist das aber sowieso gar nicht möglich: Manche Filialen schützen sich mit einer Geheimfunktion am Einkaufswagen vor Diebstahl.

Achtung: Dieses Verhalten beim Einkaufen kann als Diebstahl gewertet werden

Wer nur wenig einkauft, aber doch mehr, als in beide Hände passt, greift oft auf eine eigene Tasche zurück. Aber ist das erlaubt? Tatsächlich ist hier höchste Vorsicht geboten, denn die Ware in der eigenen Tasche zur Kasse zu tragen ist verboten.

Selbst wenn die Ware nur zum Transport in die Tasche gesteckt wird, kann das bereits als Diebstahl gewertet werden. Denn nach § 242 Strafgesetzbuch (StGB) ist es bereits Diebstahl, wenn eine fremde, bewegliche Sache weggenommen wird. Bedeutet: Es ist nicht erst Diebstahl, wenn ein Kunde ohne etwas zu zahlen die Filiale verlässt. Hinterher zu beweisen, dass nicht die Absicht vorlag, etwas zu klauen, kann schwierig werden. Wer auf Nummer Sicher gehen will, greift also lieber zu einem Korb.

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