Es gibt klare Vorschriften
Keine Narrenfreiheit beim Autofahren – für diese Kostüme droht ein Bußgeld
VonGertrud Hagenmeyerschließen
Wer auf eine Faschingsveranstaltung geht, fährt dort meist bereits verkleidet hin. Doch Autofahrer sollten dabei einiges beachten – sonst wird es teuer.
Kostüme und Verkleidungen gehören untrennbar zur fünften Jahreszeit. Wer an Faschingsveranstaltungen oder Umzügen teilnimmt, verkleidet sich meist. Aber beim Autofahren gibt es einige Regeln, nicht alle Outfits sind hinterm Steuer erlaubt – und Verstöße können teuer werden. Generell sind bestimmte Kostüme nicht erlaubt und es drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld. Was also gilt es hier zu beachten?
Verkleidungen beim Autofahren: Bei Faschingskostümen gibt es klare Regeln
Trotz der närrischen Tage sollten Autofahrer einige Regeln beachten, denn auf der Straße gilt keine „Narrenfreiheit“. Nicht nur mit Blick auf die Kostümwahl – in der Faschingszeit gibt es auch zahlreiche Verstöße aufgrund von Alkohol am Steuer. echo24.de berichtet, bei welcher Promillegrenze der Führerschein sogar weg ist. Der „ADAC“ empfiehlt Jecken in Feierlaune, doch besser das Auto zu Hause stehenzulassen.
Wer nüchtern bleibt und sich hinters Steuer setzt, sollte unbedingt darauf achten, dass Kostüme und Verkleidungen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigen. Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit müssen jederzeit gegeben sein. Der Zugriff zum Lenkrad darf nicht eingeschränkt sein und auch die weiteren Bedienelemente, wie beispielsweise die Bremse, müssen gefahrlos benutzt werden können.
Ganz wichtig: Das Gesicht des Fahrers darf durch die Verkleidung weder verdeckt noch verhüllt sein, schreibt der „ADAC“. Denn Autofahrer müssen für die Verkehrsüberwachung identifizierbar bleiben. Wer sich vermummt hinters Steuer setzt, dem drohen laut Straßenverkehrsordnung 60 Euro Bußgeld.
Wer das Gas- oder Bremspedal nicht richtig durchtreten kann, weil er beispielsweise Schwimmflossen oder Clownschuhe trägt, riskiert außer der Sicherheit auch den eigenen Versicherungsschutz, wenn es zu einem Unfall kommen sollte. Der ADAC weist darauf hin, dass die Vollkaskoversicherung die Übernahme des Schadens ablehnen oder im Haftpflichtfall die Ansprüche kürzen kann.
Kostüm sollte das Gesicht nicht verdecken – Autofahrer riskieren Bußgeld und den Versicherungsschutz
Darf ich eine Augenklappe tragen, wenn ich als Pirat verkleidet bin? Auch hier greift wieder die Regelung, dass die freie Sicht jederzeit gegeben sein muss und während er Fahrt nicht beeinträchtigt werden darf. Mit einer Augenklappe ist dieser Umstand der Beeinträchtigung klar gegeben, denn durch den Wegfall eines Auges wird das räumliche Sehen stark eingeschränkt.
Das kann zu einer erhöhten Unfallgefahr führen, auch weil Abstände dann nicht mehr so gut eingeschätzt werden können. Es handelt sich hier zwar nur um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet wird, aber wenn der Fahrer in einen Unfall verwickelt wird, kann sich das Bußgeld deutlich erhöhen. Gegebenenfalls kann auch der Versicherungsschutz erlöschen oder eingeschränkt werden.
Darf ich leicht bekleidet oder im „Adamskostüm“ Auto fahren?
Es ist legal, leicht bekleidet Auto zu fahren, aber es wird dringend davon abgeraten, nackt am Steuer zu sitzen. Es existiert keine gesetzliche Regelung, die das Fahren ohne Kleidung verbietet. Gemäß der „Allianz“ werden Störungen im Straßenverkehr durch Nacktheit nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert.
Dennoch warnt die „Allianz“ davor, dass öffentliches Nacktsein mit einer Anzeige geahndet werden kann. Dieses Gesetz verbietet die Belästigung der Allgemeinheit und die Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung, wofür eine Geldstrafe von bis zu 1000 Euro verhängt werden kann. Da der Paragraf sehr allgemein gehalten ist, hängt die Strafe vom konkreten Einzelfall ab. Es ist also ratsam, sich nicht nackt hinter das Steuer zu setzen, da dies zu erheblichem Ärger führen kann.
Rubriklistenbild: © IMAGO/ Panama Pictures Christoph Hardt
