Flüssigkeit im Handgepäck
Wichtige Flughafen-Änderung: Was Reisende in Stuttgart ab sofort wissen müssen
VonMichaela Ebertschließen
Am Stuttgarter Flughafen konnte bisher über 100 Milliliter Flüssigkeit durch die Sicherheitskontrolle transportiert werden. Dank einer Änderung ist das ab September aber verboten. Was für Reisende gilt.
Gerade in der Ferienzeit tummeln sich täglich tausende Menschen an deutschen Flughäfen. Auch am Stuttgarter Airport ist im Sommer 2024 wieder einiges los. Wer den Menschenmassen aus dem Weg gehen will, kann sich dank eines neuen Service vor Ort in die sogenannte „Fast lane“ der Sicherheitskontrolle einbuchen – und die Wartezeit damit deutlich verkürzen.
Doch aufgepasst: Ab dem 1. September müssen Reisende dort eine wichtige Änderung beachten. Denn die „Flüssigkeiten-Mitnahmeregelung“ für das Handgepäck wird angepasst. Dann dürfen dank einer neuen EU-Verordnung nur noch Behälter mit maximal 100 Millilitern Füllmenge mitgenommen werden – auch in Stuttgart.
Änderung am Flughafen Stuttgart: Worauf Reisende in der Sicherheitskontrolle künftig achten müssen
Wie die Pressestelle des Airports in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg mitteilt, gilt die „Vorgabe der EU wieder grundsätzlich und unabhängig vom verwendeten Scannertyp“. Bisher war es nämlich unter Umständen noch möglich gewesen, größere Behälter – und somit mehr als 100 Milliliter – im Handgepäck druck die Sicherheitskontrolle zu transportieren.
Scanner, bei denen das derzeit noch erlaubt ist, sind die sogenannten CT-Scanner, die auch in Stuttgart erst neu installiert wurden. Darin werden die Flüssigkeiten automatisch auf mögliche Sprengstoffe untersucht. „Mittelfristig sollen an allen Flughäfen CT-Scanner der neuen Generation eingesetzt werden, die die Kontrolle vereinfachen würden. Am STR ist das Terminal 1 bereits damit ausgestattet“, erklärt die Pressestelle weiter.
Ab dem 1. September: So müssen die Flüssigkeiten am Flughafen wieder verpackt werden
Ab dem 1. September müssen Reisende die Flüssigkeiten also wieder „in Behältnissen von maximal 100 ml in einem transparenten und wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel“ verpacken, erklärt die Pressestelle. „Die darüber hinaus geltenden Ausnahmen für Medikamente und Babynahrung bleiben hiervon unberührt.“
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